Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Leitplanken für eine sichere Stromversorgung
Bern (ots)
Bevölkerung und Wirtschaft sollen sich auch künftig auf eine sichere, konkurrenzfähige und preisgünstige Stromversorgung verlassen können. Die vom Bundesrat heute in die Vernehmlassung geschickte Elektrizitätsmarktverordnung (EMV) soll den schweizerischen Weg in einen geöffneten Strommarkt verbindlich regeln. Kernstücke sind die Garantie der Versorgungssicherheit, die Stärkung der Wasserkraft und des Ökostroms, der Schutz der Kleinkunden, Vorschriften für die Berechnung fairer Durchleitungsgebühren sowie flankierende Massnahmen für das von der Marktöffnung betroffene Personal. Die Vernehmlassung dauert bis Ende November.
Am 15. Dezember 2000 hat das Parlament mit grosser Mehrheit das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) verabschiedet. Im Einvernehmen mit dem Bundesrat hat das UVEK noch vor der Referendumsabstimmung über das Gesetz den Entwurf der Elektrizitätsmarktverordnung (EMV) ausgearbeitet und mit den interessierten Kreisen diskutiert. Mit diesem Vorgehen kann der Bundesrat aufzeigen, wie er das EMG umsetzen will.
Marktöffnung auch für die kleinen Kunden
Im Vordergrund steht die Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) aller Kundinnen und Kunden sowie die Förderung der Transparenz, des Wettbewerbs und der Effizienz in der Elektrizitätswirtschaft. Insbesondere werden die Rechte und Pflichten der Stromnetzbetreiber geregelt, welche auch künftig über natürliche Monopole verfügen. Dabei handelt es sich insbesondere um die Durchleitungspflicht, die Festlegung der Durchleitungsvergütung, die Verhinderung von unangemessenen Monopolgewinnen, die Elektrizitätslieferungen (beispielsweise Verbot von Gebühren beim Lieferantenwechsel), die Schaffung einer Schiedskommission sowie die Aufgaben der Preisüberwachung und der Wettbewerbskommission.
Klare Marktregeln
Die zu schaffende Nationale Netzgesellschaft soll eine zentrale Rolle bei der Organisation des Marktplatzes für Elektrizität und bei der Sicherung der Versorgung spielen. Die Elektrizitätslieferanten sind zu einer transparenten Rechnungsstellung verpflichtet. Sie müssen künftig beim Angebot und auf der Abrechnung auch auflisten, aus welchem Land die Elektrizität stammt und ob sie aus Wasserkraft oder anderen Energien, erzeugt worden ist. Die neuen Vorschriften führen zu einer vermehrten Kundenorientierung der bisherigen «Versorger» und lösen erwünschte Innovationen aus, beispielsweise bei der dezentralen Elektrizitätserzeugung.
Versorgungssicherheit erstmals gesetzlich geregelt
Das Gesetz und die vorgeschlagenen Ausführungsbestimmungen gehen weit über das Aufstellen von blossen Marktregeln hinaus. Verglichen mit heute wird die Versorgungssicherheit mit konkreten Massnahmen gestärkt : Die Netzbetreiber können verpflichtet werden, nötigenfalls die Netze und Produktionskapazitäten auszubauen. Die Nationale Netzgesellschaft muss ausreichend Reserveenergie bereitstellen. Ausserdem soll der Bund bei sich abzeichnenden Engpässen oder missbräuchlichem Marktverhalten Gegenmassnahmen treffen.
Verstärkte Förderung der Wasserkraft und der übrigen erneuerbaren Energien
Mit der finanziellen Absicherung der Einspeisevergütung, der unentgeltlichen Durchleitung für Elektrizität aus Kleinanlagen (z.B. Sonne), mit der Möglichkeit, schon ab Inkrafttreten des EMG beliebige Kunden mit Ökostrom zu beliefern sowie mit den vorgesehenen Darlehen für bestehende Wasserkraftwerke werden günstige Bedingungen für die sauberen, einheimischen Energiequellen geschaffen. Die Kann-Formulierungen des Gesetzes sollen somit von Anfang an wirksam werden. Ferner sind die Unternehmen der Elektrizitätsbranche im Falle einschneidender Restrukturierungen zu Umschulungsmassnahmen verpflichtet , womit soziale und berufliche Härten gemildert werden können. Zahlreiche Vorgespräche mit den Betroffenen
Vom Januar bis August 2001 haben das UVEK und das BFE in mehreren Runden Vorgespräche mit den von der Marktöffnung direkt betroffenen Organisationen sowie mit den Kantonen und Vertretern der politischen Parteien geführt. Parallel dazu führte das BFE, dem Subsidiaritäts- und Kooperationsprinzip des EMG entsprechend, Gespräche mit den Fachgruppen des Verbandes der schweizerischen Elektrizitätsunternehmen. Geklärt wurden dabei die teilweise komplexen Vollzugsfragen in Zusammenhang mit der Organisation des Marktplatzes für Elektrizität. Dieser Dialog soll auch nach Inkrafttreten des EMG weitergeführt werden. Die Elektrizitätswirtschaft und die Behörden müssen vor allem in den ersten Jahren der Marktöffnung nötigenfalls ihre Massnahmen der Entwicklung im Elektrizitätsmarkt anpassen.
Die Vernehmlassung über den Entwurf der EMV dauert bis Ende November 2001.
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