Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Sendegebiete der Lokalradios in den Regionen Zürich, Aargau und Zentralschweiz
Bern (ots)
Der Bundesrat hat die Versorgungsgebiete der Radiostationen in der Zentralschweiz neu umschrieben, diejenigen im Raum Zürich und Aargau bei der heutigen Grösse belassen.
Der Bundesrat hat über Erweiterungsgesuche von Lokalradios aus den Räumen Aargau, Zürich und Zentralschweiz entschieden. Die Gesuche der Zürcher Veranstalter sahen allesamt eine signifikante Ausdehnung ihres Versorgungsgebietes in Gebiete benachbarter Stationen vor. Bereits bei früheren Gelegenheiten hatte der Bundesrat unterstrichen, dass die Zürcher Veranstalter ihre kritische Grösse bereits erreicht haben. Das bedeutet nicht, dass ihnen jegliche Entwicklung verwehrt wäre. Vielmehr kann ihre Versorgungssituation im Rahmen der bestehenden Weisungen optimiert werden. Im Sinne der Gleichbehandlung wird auch das Gesuch von Radio Argovia abgelehnt, welches die Versorgung der Agglomeration Zürich forderte, sowie das Begehren von Radio Top, das eine Ausdehnung auf den ganzen Kanton Zürich anstrebte.
Die Zentralschweiz stellt innerhalb der Medienlandschaft Schweiz einen Sonderfall dar. Die von den kommerziellen Veranstaltern eingereichten Gesuche entsprachen über weite Strecken einem von den Radios bereits seit Jahren angestrebten Versorgungsmodell. Dieses sieht die gemeinsame Versorgung einer Kernzone vor, welche im wesentlichen die Grossregion um die Städte Luzern, Zug, Schwyz umfasst. In den Randregionen sind für alle Veranstalter spezifische Versorgungszonen vorgesehen. Dies ist eine wirtschaftlich faire und frequenztechnisch realisierbare Lösung.
Der urbane Charakter des Stadt Luzerner Veranstalters Radio 3fach soll bleiben, doch kann der Sender den Verbreitungsradius inskünftig auf Emmenbrücke und Emmen ausdehnen.
Anlässlich einer ersten Runde von Gebietsanpassungen hatte der Bundesrat am 15. Juni 2001 die Grundsätze verabschiedet: Ja zu massvollen Arrondierungen von bestehenden Lokalradio-Sendegebieten, Zurückhaltung jedoch bei Ausdehnungsbegehren, welche die Kerngebiete benachbarter Stationen betreffen.
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