Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
UVEK: Felssturzgefährdete Streckenabschnitte erhalten besondere Aufmerksamkeit bei Planung Betrieb und Unterhalt der Verkehrsinfrastrukturen
Bern (ots)
Im Felssturzgebiet bei Iseltwald kann erst nach dem Abgang von weiteren rund 150m3 Gesteinsmassen mit der Räumung des durchbrochenen Chüebalmtunnels begonnen werden. Wegen der akuten Steinschlaggefahr sind Schätzungen über Dauer der Sperrung der A8 sowie Kosten der Sanierung momentan noch nicht möglich. Der Felssturz bei Iseltwald zeigt jedoch einmal mehr, dass Anlagen in Berggebieten erhöhten Naturgefahren ausgesetzt sind. Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat in Zusammenarbeit mit den SBB diverse UVEK- Richtlinien für den Bau von Strassen- und Schienenwegen in den Bergen erlassen.
Die Verkehrswege in Berggebieten sind ganz besonders den Naturgefahren Steinschlag, Rutschen, Lawinen, Murgang und Hochwasser ausgesetzt. Diese Risiken werden bei der Planung sehr sorgfältig untersucht und beurteilt. In Risikogebieten werden sogenannte Schutzziele definiert. Diese Schutzziele werden für ganze Regionen oder grössere Abschnitte von Verkehrsträgern festgelegt.
Die Planungsgrundlagen für den Schutz von Strasse und Schiene gegen Steinschlag sehen umfangreiche Abklärungen vor. Diese beinhalten unter anderem:
- Erfahrungswerte früherer Steinschläge mit Fallhöhe, Blockgrössen, Geröllmengen, klimatischer Einflüsse usw.
- Analyse der Topografie
- Geologische Beurteilungen
- Geländebegehungen
Eine weitere Grundlage für die Planung ist die Risikobeurteilung und Abwägung zwischen Eintretenswahrscheinlichkeit von Felsstürzen und deren mögliches Schadensausmass.
Aufgrund dieser Analysen wird die Art des Schutzes festgelegt. Die Art der Schutzsysteme können Zäune und Netze sein oder Galerien und Dämme. Bei extrem hohem Risiko muss eine neue Linienführung gesucht werden.
Auch nach dem Bau von Streckenabschnitten in gefährdeten Gebieten geht die Beobachtung der Gefahrenstellen weiter. Dabei wird regelmässig Absturzmaterial abgetragen, um die Tragfähigkeit der Schutzbauten aufrecht zu erhalten.
Erhebungen haben gezeigt, dass das Risiko eines Einsturzes von Bauten im Nationalstrassenbereich extrem klein ist. Die Wahrscheinlichkeit an den Folgen eines Einsturzes (Kunstbauten oder Gebäude) zu sterben, liegt bei ca. 1:10-Millionen. Trotzdem befasst sich das Bundesamt für Strassen ASTRA intensiv mit der Beurteilung von Naturgefahren und der Sicherheit der Verkehrswege, sei es durch Finanzierung von Forschungsarbeiten oder durch Publikation von Richtlinien, Empfehlungen und Dokumentationen. Erwähnenswert sind insbesondere folgende Dokumentationen und Richtlinien:
- "Planung, Bau und Unterhalt von Schutzgalerien gegen Steinschlag- und Lawineneinwirkungen"
- "Einwirkungen auf Steinschlagschutzgalerien"
- "Einwirkungen auf Lawinenschutzgalerien"
- "Sicherheit von Bauwerken im Wasser"
Diese UVEK-Dokumente wurden vom ASTRA und den SBB erarbeitet, da Strassen und Schienen in Berggebieten den gleichen Naturgefahren ausgesetzt sind.
Bern, 6. Januar 2003
ASTRA Bundesamt für Strassen
Auskünfte: Daniel Schneider, Informationsbeauftragter Bundesamt für Strassen, 031 324 14 91