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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

UVEK: UVEK: Der neue schweizerische Führerausweis im Kreditkartenformat - ab April erhältlich

Bern (ots)

Nachdem Bundesrat und Parlament in den vergangenen
Monaten mit diversen Erlassen die Grundlage für den Führerausweis im 
Kreditkartenformat geschaffen haben, kann diese Neuerung - dank 
enger Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Kantonsbehörden - ab dem 
1. April 2003 bei den Strassenverkehrsämtern angefordert werden.
Organisatorische Voraussetzung des Führerausweises im 
Kreditkartenformat war die Schaffung eines zentralen 
Fahrberechtigungsregisters. Der Führerausweis im Kreditkartenformat 
hat keinen Adresseintrag mehr, ist eurokompatibel und 
fälschungssicher. Der heutige blaue Führerausweis bleibt gültig.
Am 3. Juli 2002 hat der Bundesrat mit einer Revision der für den 
Führerausweis geltenden Bestimmungen die Einführung des 
Führerausweises im Kreditkartenformat ermöglicht. Bund und Kantone 
haben daraufhin ein neues Informatiksystem geschaffen, mit dem die 
nötigen Daten automatisch verarbeitet und zwischen den Kantonen 
ausgetauscht werden können. Kernstück dieses Systems ist das 
zentrale Fahrberechtigungsregister.
Ausweis ohne Adresseintrag
Auf dem neuen Ausweis ist keine Adresse mehr eingetragen, womit 
der 
Umtausch bei Kantonswechsel hinfällig wird. Es reicht, dem 
zuständigen Strassenverkehrsamt die Adressänderung bekannt zu geben. 
Ein neuer Ausweis wird nur bei Namenswechsel oder bei einer Änderung 
der Fahrberechtigungen ausgestellt. Der Führerausweis im 
Kreditkartenformat ist eurokompatibel und entspricht den geltenden 
ISO-Normen. Die Führerausweiskategorien entsprechen denjenigen 
unserer Nachbarländer.
Verschiedene Sicherheitselemente machen den neuen Führerausweis 
fälschungssicher. Drei Beispiele: 1. Farbwechseleffekte; 2. 
Microprint-Texte; 3. Hologramm-Objekt CH+.
Blauer Führerausweis bleibt gültig
Der Führerausweis im Kreditkartenformat wird am 1. April 2003 
abgegeben. Ab Ende März kann er mittels Antragsformular beim 
Strassenverkehrsamt/Motorfahrzeugkontrolle des Wohnsitzkantons 
bestellt werden. Der jetzige blaue Führerausweis verliert jedoch 
seine Gültigkeit nicht.
Bern, 24. Januar 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, 
Kommunikation Pressedienst
Auskünfte: Daniel Schneider, Informationsbeauftragter Bundesamt für 
Strassen, 031 324 14 91

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