Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
UVEK: UVEK: Der neue schweizerische Führerausweis im Kreditkartenformat - ab April erhältlich
Bern (ots)
Nachdem Bundesrat und Parlament in den vergangenen Monaten mit diversen Erlassen die Grundlage für den Führerausweis im Kreditkartenformat geschaffen haben, kann diese Neuerung - dank enger Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Kantonsbehörden - ab dem 1. April 2003 bei den Strassenverkehrsämtern angefordert werden.
Organisatorische Voraussetzung des Führerausweises im Kreditkartenformat war die Schaffung eines zentralen Fahrberechtigungsregisters. Der Führerausweis im Kreditkartenformat hat keinen Adresseintrag mehr, ist eurokompatibel und fälschungssicher. Der heutige blaue Führerausweis bleibt gültig.
Am 3. Juli 2002 hat der Bundesrat mit einer Revision der für den Führerausweis geltenden Bestimmungen die Einführung des Führerausweises im Kreditkartenformat ermöglicht. Bund und Kantone haben daraufhin ein neues Informatiksystem geschaffen, mit dem die nötigen Daten automatisch verarbeitet und zwischen den Kantonen ausgetauscht werden können. Kernstück dieses Systems ist das zentrale Fahrberechtigungsregister.
Ausweis ohne Adresseintrag
Auf dem neuen Ausweis ist keine Adresse mehr eingetragen, womit der Umtausch bei Kantonswechsel hinfällig wird. Es reicht, dem zuständigen Strassenverkehrsamt die Adressänderung bekannt zu geben. Ein neuer Ausweis wird nur bei Namenswechsel oder bei einer Änderung der Fahrberechtigungen ausgestellt. Der Führerausweis im Kreditkartenformat ist eurokompatibel und entspricht den geltenden ISO-Normen. Die Führerausweiskategorien entsprechen denjenigen unserer Nachbarländer.
Verschiedene Sicherheitselemente machen den neuen Führerausweis fälschungssicher. Drei Beispiele: 1. Farbwechseleffekte; 2. Microprint-Texte; 3. Hologramm-Objekt CH+.
Blauer Führerausweis bleibt gültig
Der Führerausweis im Kreditkartenformat wird am 1. April 2003 abgegeben. Ab Ende März kann er mittels Antragsformular beim Strassenverkehrsamt/Motorfahrzeugkontrolle des Wohnsitzkantons bestellt werden. Der jetzige blaue Führerausweis verliert jedoch seine Gültigkeit nicht.
Bern, 24. Januar 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Pressedienst
Auskünfte: Daniel Schneider, Informationsbeauftragter Bundesamt für Strassen, 031 324 14 91