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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

UVEK/ETEC: Bundesrat zur Umsetzung deutscher Flugbeschränkungen

Bern (ots)

Das Nein der Schweiz zum Staatsvertrag hat ab dem 17.
April eine Verschärfung der Flugbeschränkungen über Süddeutschland 
zur Folge. Damit die Einschränkungen des Flugbetriebs möglichst 
gering gehalten werden können, braucht es eine rasche Änderung des 
Betriebsreglements. Der Bundesrat teilt die Haltung des UVEK, wonach 
vor einem Entscheid zum Gesuch von Unique der Standortkanton und die 
übrigen betroffenen Kantone angehört werden sollen. Zudem will sich 
der Bund nicht an der Anfechtung der einseitigen Massnahmen vor dem 
Verwaltungsgericht in Mannheim beteiligen.
Das Deutsche Verkehrsministerium hatte dem UVEK am 3. April 
mitgeteilt, dass Deutschland die Flugbeschränkungen über 
Süddeutschland in zwei Stufen verschärfen werde:
• Ab dem 17. April wird das Nachtflugverbot über deutschem Gebiet 
morgens und abends um je eine Stunde ausgedehnt.
• Ab dem gleichen Datum werden die minimalen Flughöhen über 
deutschem Gebiet erhöht.
• Ab dem 10. Juli 2003 werden die heute zulässigen Ausnahmen während 
der Sperrzeiten stark eingeschränkt. Neu werden Ausnahmen nur noch 
aus meteorologischen Gründen zugelassen, nicht mehr - wie bisher - 
auch aus technischen Gründen; zudem müssen die Ausnahmen künftig von 
der deutschen Flugsicherung bewilligt werden, während heute die 
schweizerische Flugsicherung allein darüber entscheiden kann.
Ohne eine rasche Anpassung der Betriebsverfahren könnten ab dem 17. 
April in den Randstunden abends (21 bis 22 Uhr) und morgens (6 bis 7 
Uhr) die Anflüge auf den Flughafen Zürich nicht mehr durchgeführt 
werden. Betroffen wären etwa 30 Landungen pro Tag. Dies hätte für 
Unique und insbesondere für Swiss massive wirtschaftliche Nachteile 
zur Folge. Aus diesen Gründen hat Unique am gestrigen Dienstag beim 
BAZL ein Gesuch um Änderung des Betriebsreglements eingereicht. 
Unter anderem wird verlangt, dass während der neuen Sperrzeiten Ost- 
und Südanflüge möglich sein sollen. Während Ostanflüge ab dem 17. 
April möglich sein sollen, könnten Südanflüge erst nach Abschluss 
der laufenden technischen Aufrüstung und Umsetzung der neuen 
Verfahren durchgeführt werden.
Dieses Gesuch wird nun vom BAZL geprüft. Zentrale Elemente dieses 
Verfahrens sind die
Anhörung der Betroffenen und die Durchführung einer 
Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese Verfahrensschritte dauern 
einige Monate. Um bis zum definitiven Entscheid schwer wiegende 
Störungen des Flugverkehrs möglichst zu vermeiden, wird die 
Erteilung einer provisorischen Genehmigung geprüft. Vorgängig sollen 
jedoch der Standortkanton und betroffene Nachbarkantone angehört 
werden. Alle Entscheide über Änderungen des Betriebsreglements 
können an die Rekurskommission des UVEK und an das Bundesgericht 
weiter gezogen werden.
Im übrigen wird sich der Bund nicht an einer Klage gegen die 
einseitigen Massnahmen vor dem Verwaltungsgericht Mannheim 
beteiligen, weil die Aktivlegitimation der Eidgenossenschaft 
rechtlich äusserst fraglich ist. Über das weitere Vorgehen 
betreffend Überprüfung der Vereinbarkeit der deutschen Massnahmen 
mit dem Luftverkehrsabkommen Schweiz-EU und dem EG-Recht wird der 
Bundesrat später entscheiden.
Auch über das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Verschärfung der 
Ausnahmeregelung ab dem 10. Juli wird zu einem späteren Zeitpunkt 
diskutiert.
Bern, 9. April 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: André Schrade, stv. Generalsekretär UVEK, Tel: 031 323 
96 40

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