Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
UVEK/ETEC: Zollfreistrasse Basel: Treffen Bund-Kanton Basel-Stadt
Bern (ots)
Bundesrat Moritz Leuenberger hat eine Delegation der Baselstädter Regierung zu einer Aussprache über die zollfreie Strasse Lörrach- Weil am Rhein empfangen. Er teilt die Bedenken hinsichtlich der ökologischen Folgen des Projektes und versteht auch die Sorgen um das beliebte Naherholungsgebiet. Die rechtliche Lage ist indes klar: Alle Rechtsmittel sind ausgeschöpft, und der Staatsvertrag mit Deutschland verpflichtet den Kanton, das Gelände für den Bau zur Verfügung zu stellen. Eine gemischte Kommission beider Länder kann bei Schwierigkeiten mit der Durchführung des Vertrags einberufen werden. Der Vertreter des Bundes hat das Gremium für den 7. April zu einer entsprechenden Sitzung eingeladen. Leuenberger wies den Kanton darauf hin, dass der Bundesrat allfällige Schadenersatzforderungen wegen Verzögerungen des Baubeginns nicht übernimmt.
Der vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in den 70er Jahren ausgehandelte Staatsvertrag wurde vom Parlament 1979 genehmigt und trat am 1. August 1980 in Kraft. Die Vereinbarung sieht die Bereitstellung des Terrains für den Bau der zollfreien Strasse vor. Der Bau der 735 Meter langen zollfreien Strasse verzögerte sich infolge politischer Opposition sowie Verwaltungs- und Gerichtsverfahren immer wieder. Mittlerweile sind sämtliche Bewilligungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Der Kanton Basel-Stadt will, dass der vertraglich vereinbarte Bau der Zollfreistrasse nochmals überdacht wird.
Verständnis für die Bevölkerung
Am heutigen Treffen mit Regierungsrätin Barbara Schneider und Regierungsrat Hans-Martin Tschudi teilte Bundesrat Leuenberger die Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des Projektes. Dies betrifft insbesondere die negativen Folgen für die Umwelt und das betroffene Naherholungsgebiet. Laut Staatsvertrag ist der Kanton aber verpflichtet, das Land zur Verfügung zu stellen und die Bäume zu roden. Diese Pflicht geht direkt aus dem Vertrag hervor, und es bedarf keiner weiteren Anweisungen des Bundes.
Was die Probleme bei der Umsetzung des Staatsvertrags betrifft, so ist dafür nicht der Bundesrat, sondern eine gemischte Kommission zuständig. Darin sind beide Länder, einschliesslich des Kantons Basel-Stadt vertreten. Das Bundesamt für Strassen hat von der im Vertrag vorgesehenen Möglichkeit, bei Schwierigkeiten den Ausschuss einzuberufen, Gebrauch gemacht und für den 7. April einen Termin vereinbart. An der Sitzung soll trotzdem nochmals geklärt werden, ob die Aufnahme von Gesprächen über Alternativen zum heutigen Projekt möglich ist. Denkbar wären: Andere Linienführung, Kompensationszahlungen, Neuverhandlungen etc.
Für allfällige Folgekosten von Verzögerungen des Bauprojektes müsste der Kanton aufkommen. Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung beschlossen, dass er keine Folgekosten aus einer Bauverzögerung übernehmen wird.
Bern, 12. Februar 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst
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