Öffentliche Entwicklungshilfe der Schweiz
Bern (ots)
Im Auftrag von Hans Peter Ming
An den Bundesrat
Im Jahr 2010 wird die öffentliche Entwicklungshilfe der Schweiz 0,4 Prozent des Bruttosozialprodukts ausmachen
Im Aussenpolitischen Bericht 2000 vom 15. November 2000 hat sich der Bundesrat das Ziel gesteckt, die öffentliche Entwicklungshilfe der Schweiz so weit zu erhöhen, dass sie bis ins Jahr 2010 0,4 Prozent des Bruttosozialprodukts ausmachen wird.
Aufgrund verschiedener Presseartikel hat die Beratende Kommission für internationale Entwicklung und Zusammenarbeit die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) gebeten, ihr detaillierte Informationen über den Beschluss zu liefern, welchen der Bundesrat im Rahmen der Diskussion über das Budget 2002 und den Finanzplan 2003-2005 gefasst hat.
An ihrem Jahresseminar vom 11. und 12. September wurde die Kommission darüber informiert, dass die zuständigen Ämter, d.h. die Eidg. Finanzverwaltung, die DEZA und das seco, in einem gemeinsam unterzeichneten Protokoll die Modalitäten festgehalten haben, welche die Anhebung der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz bis ins Jahr 2010 auf 0,4 Prozent des Bruttosozialprodukts ermöglichen. Diese Erhöhung bedingt eine mittlere jährliche Zunahme von 6,77 Prozent der Ausgaben. Die im Protokoll festgelegten Modalitäten sind die Grundlage für die Anträge der DEZA und des seco für das Budget 2002 und den Finanzplan 2003-2005. Die Kom-mission wurde im Weiteren über die Beschlüsse des Bundesrates anlässlich der Diskussion des Budgets 2002 und des Finanzplans 2003 - 2005 informiert, wonach die Zunahme der öffentlichen Entwicklungshilfe im Jahr 2002 um 24,2 Mio und im Jahr 2003 um 43,7 Mio reduziert werden soll.
Diese beiden Reduktionen ermöglichen zwar noch immer eine Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe um 6,05 Prozent im Jahr 2002 und um 5,11 Prozent im Jahr 2003. Aber sie gefährden sowohl das gesteckte Ziel wie den Zeitplan, den der Bundesrat im letzten Herbst festgelegt hat. Die Kommission möchte den Bundesrat daran erinnern, dass es nötig ist, die Ziele der Entwicklungspolitik sowohl auf bilateraler wie auf multilateraler Ebene verstärkt zu verfolgen. Es ist zudem nötig, effizient und wirkungsvoll auf die erhöhten Bedürfnisse in den Partnerländern der Schweiz eingehen zu können.
Die Beratende Kommission für internationale Entwicklung und Zusammenarbeit hat einstimmig nochmals ihre Unterstützung des Ziels bekräftigt, die öffentliche Entwicklungshilfe der Schweiz bis ins Jahr 2010 auf 0,4 Prozent des Bruttosozialprodukts anzuheben. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder wünscht, dass die mittlere jährliche Zunahme von 6,77 Prozent der Ausgaben der öffentlichen Entwicklungshilfe beibehalten wird, damit das gesteckte Ziel im vorgesehenen Zeitraum erreicht werden kann.
Die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Aufmerksamkeit und verbleibt mit vorzüglicher Hochachtung
Hans Peter Ming Präsident der Beratenden Kommission für internationale Entwicklung und Zusammenarbeit
Kopien - an die Präsidenten der Finanzkommissionen des Ständerats und des Nationalrats - an die Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten - an die Mitglieder der Beratenden Kommission für internationale Entwicklung und Zusammenarbeit - an die Presse
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DEZA