Eidg. Finanz Departement (EFD)
Bundesrat will SAir-Verwaltungsrat Décharge verweigern
Bern (ots)
Der Bundesrat will dem Verwaltungsrat der SAirGroup an der Generalversammlung vom kommenden 25. April die Décharge verweigern. Käme es zu einer Einzelabstimmung, würde für die Entlastung des amtierenden Verwaltungsrats-Präsidenten votiert. Falls der Bund an der Generalversammlung keine befriedigende Antwort auf die von ihm unterbreiteten Fragen erhält, würde er eine Sonderprüfung beantragen beziehungsweise unterstützen.
Der Bundesrat ist an einer umfassenden Klärung des SAir-Debakels interessiert. Zum einen liegt eine leistungsfähige, unabhängige und finanziell gesunde nationale Fluggesellschaft wegen ihrer wirtschafts- und verkehrspolitischen Bedeutung im allgemeinen Interesse. Zum anderen will der Bund als Besitzer von drei Prozent des Aktienkapitals alles unternehmen, um seine Rechte zu wahren. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, an der Generalversammlung (GV) vom 25. April dem Verwaltungsrat die Décharge zu verweigern. Zudem sollen die bisherigen Verwaltungsräte Hentsch, Leuenberger und Mühlemann nur noch bis zur ausserordentlichen GV im Herbst dieses Jahres im Amt belassen werden. Soweit der Verwaltungsrat keine befriedigende Auskunft auf die ihm schriftlich unterbreiteten Fragen erteilt, will der Bund eine Sonderprüfung verlangen. Die Fragen betreffen die Geschäftsstrategie und -aufsicht sowie verschiedene operative Aspekte. Konkrete Auskünfte will der Bund insbesondere zu Finanzrisiken, zu allfälligen Abgangsentschädigungen sowie zu zahlreichen Fragen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung (z.B. Rücktrittsregelungen, Rückstellungen, Liquidität, Verbindlichkeiten, Abgrenzungen, Personalvorsorgeeinrichtungen).
Im Anschluss an die GV wird das Eidgenössische Finanzdepartement prüfen, ob gegen die Organe der SAirGroup (Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Revisionsstelle) Verantwortlichkeitsklage eingereicht werden soll.
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