Eidg. Finanz Departement (EFD)
Klare Kompetenzen für den VR des Ausgleichsfonds der AHV
Bern (ots)
Mit einer Änderung der Verordnung über die Verwaltung des Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung die Kompetenzen des Verwaltungsrates mit seinen Verantwortungen in Einklang gebracht.
Aufgrund des mit der 10. AHV-Revision erweiterten Spielraums für die Anlage der Gelder des Ausgleichsfonds der AHV, der als selbständiger Fonds geführt wird, hat der Verwaltungsrat des AHV-Fonds eine neue Anlagestrategie formuliert und die Ausrichtung der Anlageorganisation auf die Einführung eines modernen Port-folio Managements beschlossen. Bei der Umsetzung seiner Beschlüsse traten Schwierigkeiten auf, weil der Verwaltungsrat nicht über eine vollumfängliche Budgetkompetenz verfügte.
Diesen Mangel hat der Bundesrat mit der Änderung der Verordnung über die Verwaltung des Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung behoben, indem er die Kompetenzen des Verwaltungsrates des Ausgleichsfonds der AHV mit den Veranwortungen in Einklang gebracht hat. Die Änderung der Verordnung tritt am 1. Juli 2001 in Kraft.
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