Eidg. Finanz Departement (EFD)
Grenzüberschreitende Carfahrten: Neuregelung
Bern (ots)
Ausländische Transportunternehmungen brauchen nach Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens (LVA) mit der EU für ihre Carfahrten keine Bewilligung mehr, wenn sie die in der Schweiz aufgenommenen Personen grenzüberscheitend transportieren. Diese zollrechtliche Erleichterung für ausländische Car-Transporte hat der Bundesrat heute als Ergänzung zum LVA beschlossen.
Im Bereich des Strassenverkehrs bedeutet dies eine Liberalisierung der gewerblichen Personentransporte zwischen der Schweiz und den EU-Staaten. Bis anhin musste nämlich für Fahrten mit ausländischen Cars bei der Eidg. Zollverwaltung eine Bewilligung eingeholt werden. Binnentransporte, d.h. die Aufnahme und das Absetzen von Personen innnerhalb der Schweiz mit ausländischen Cars (sog. Kabotage) sind gemäss Landverkehrsabkommen weiterhin nicht gestattet.
Den bewilligungsfreien Zugang gewährt die Schweiz auch Carunternehmen aus Staaten, die nicht der EU angehören.
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