Eidg. Finanz Departement (EFD)
Senkung der Staats- und Fiskalquote ohne neue Instrumente möglich
Bern (ots)
Der Bundesrat geht mit der FDP-Fraktion dahingehend einig, es sei eine Fiskalquote anzustreben, die zu den tiefsten in der OECD gehöre. Dies schreibt er in seiner Antwort auf eine Motion der FDP-Fraktion, welche zusätzlich zur Schuldenbremse Instrumente gefordert hatte, um die Staats- und Fiskalquote zu senken. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Ziel ohne neue Instrumente erreicht werden könne und sieht darum keinen kurzfristigen Handlungsbedarf. Er beantragt deshalb die Umwandlung der Motion in ein Postulat.
Die FDP-Fraktion hatte Massnahmen und Instrumente gefordert, mit denen eine Fiskal- und Staatsquote erreicht würden, die zu den drei tiefsten innerhalb der fortgeschrittenen OECD-Ländern gehörte. Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, er verfolge mit seinem Finanzleitbild ähnliche Ziele wie die Motionärin, und bereits heute komme die Schweiz der Forderung sehr nahe: Innerhalb der 10 reichsten OECD-Staaten liege sie mit der Fiskal- und der Staatsquote auf Rang 4, innerhalb aller auf dem Rang 6 bzw. 4. Ausserdem sei es mit Bezug auf die Standortattraktivität eines Landes wichtig, nicht nur auf die Fiskal- und Staatsquoten, sondern auch auf die Qualität der staatlichen Leistung und die Regulierungsdichte zu achten.
Ausserdem sieht sich der Bundesrat aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in der Lage, Massnahmen und Instrumente vorzuschlagen, welche direkt bei der für internationale Vergleiche relevanten globalen Steuer- und Staatsquote (inkl. Kantons- und Gemeindeebene) ansetzen, ohne den föderalistischen Aufbau der Schweiz in Frage zu stellen.
Weiter schreibt der Bundsrat, die Verankerung der Höchstsätze der wichtigsten Bundessteuern in der Verfassung sei eine implizite Fiskalquotenbremse. Gemeinsam mit der Schuldenbremse werde sie auch auf die Ausgabenseite übertragen. Das Verhindern von strukturellen Defiziten solle in Zukunft die Steuererhöhung zu Sanierungszwecken ausschliessen.
Nach Auffassung des Bundesrats besteht somit zur Zeit keine Dringlichkeit, die Schuldenbremse durch eine Staats- und Fiskalquotenbremse zu ergänzen. Die Landesregierung ist aber bestrebt, mit den ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten das mit der Motion angestrebte Ziel ernsthaft zu verfolgen. Sie beantragt deshalb, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
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