Eidg. Finanz Departement (EFD)
Erweiterung der Suche nach Terroristengelder
Bern (ots)
Kontrollstelle erinnert erneut an Meldepflicht
Die Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei (KST) hat die Finanzintermediäre über die Erweiterung der Suche nach Terroristengeldern orientiert.
In den Schreiben an die Selbstregulierungsorganisationen (SRO) zuhanden ihrer Mitglieder und via Webseite an die ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre (www.efv.admin.ch/gwg/d/index1.htm) macht die KST alle Finanzintermediäre in der Schweiz auf eine neue, von den amerikanischen Behörden am 12. Oktober 2001 veröffentlichte Liste von Personen und Organisationen aufmerksam, deren Vermögenswerte in den USA gestützt auf die Verfügung des amerikanischen Präsidenten vom 24. September 2001 neu blockiert worden sind, und hält fest, dass Transaktionen mit diesen Personen oder Organisationen der besonderen Abklärungspflicht gemäss Art. 6 des Geldwäschereigesetzes unterliegen und eine Meldepflicht gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes auslösen können.
Kontakt:
Judith Schmidt
KST KONTROLLSTELLE FÜR DIE BEKÄMPFUNG DER GELDWÄSCHEREI
Christoffelgasse 5
CH-3003 Bern
Tel.: +41 (0)31 324 34 05