Eidg. Finanz Departement (EFD)
Finanzkraft der Kantone neu festgelegt
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute die Finanzkraft der Kantone für die Jahre 2002 und 2003 neu festgesetzt. Die Finanzkraft ist das zentrale Element des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen. Je schwächer die Finanzkraft eines Kantons, um so höher fallen die Bundesbeiträge und die Kantonsanteile an Bundeseinnahmen aus. Das bestehende Finanzausgleichsregime und damit auch der geltende Finanzkraftindex werden bis zur Inkraftsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) aufrechterhalten.
Finanzkraft 2002/03
Die Finanzkraft 2002/2003 ist im Vergleich zur Periode 2000/2001 bei zwölf Kantonen höher und bei ebenso vielen Kantonen tiefer, während sie bei zwei Kantonen (BL und VS) unverändert bleibt. Zwölf Kantone weisen eine um 1 bis 3 Punkte abweichende Finanzkraft auf, bei acht Kantonen sind es zwischen 4 und 8 Punkten. Bei den verbleibenden vier Kantonen ist die Veränderung mit 9 bis 16 Punkte beträchtlich. Die neu berechnete Finanzkraft der Kantone (Schweiz = 100) sowie die Gruppeneinteilung sehen wie folgt aus:
Kantone Index
Finanzstarke Kantone
Zug 216 (-2)
Basel-Stadt 173 (+15)
Zürich 160 (+3)
Genf 141 (+11)
Nidwalden 129 (+5)
Basel-Landschaft 120 (=)
Mittelstarke Kantone
Schwyz 112 (+16)
Schaffhausen 107 (+1)
Aargau 97 (-3)
Waadt 94 (-1)
Thurgau 83 (-4)
Solothurn 82 (-5)
Glarus 82 (+4)
Mittelstarke Kantone (Fortsetzung)
Tessin 82 (+4)
St. Gallen 80 (-2)
Graubünden 77 (+2)
Luzern 67 (-5)
Uri 64 (-3)
Appenzell A.Rh. 63 (+4)
Appenzell I.Rh. 62 (+2)
Finanzschwache Kantone
Bern 57 (-9)
Neuenburg 55 (-3)
Freiburg 51 (-1)
Obwalden 35 (-5)
Jura 34 (+3)
Wallis 30 (=)
Drei Verschiebungen in den Finanzkraftgruppen
Zwischen den Finanzkraftgruppen ergeben sich drei Verschiebungen. Die Kantone AR und AI steigen in die Gruppe der mittelstarken Kantone auf, derweil der Kanton BE neu zur Gruppe der finanzschwachen Kantone gehört.
Die Kantone SZ (+16), BS (+15) und GE (+11) verzeichnen die grösste Zunahme. Die deutlichste Abnahme weisen mit 9 Punkten der Kanton BE und mit 5 Punkten die Kantone SO, LU und OW auf.
Die Abweichungen sind sowohl auf Änderungen bei der Masszahl «Volkseinkommen» als auch bei den Masszahlen «Steuerkraft» und «Steuerbelastung» zurückzuführen: Die Neuberechnung der beiden Masszahlen «Steuerkraft» und «Steuerbelastung» hat für bestimmte Kantone ebenfalls einen nicht unbedeutenden Einfluss. Bei der Kennzahl für die «Steuerkraft» verzeichnen vor allem die Kantone GE, SZ und JU eine grössere Zunahme, während sie bei den Kantonen GR, UR und BE relativ stark sinkt. Bei der Messziffer «Steuerbelastung» weisen vor allem die Kantone SZ, GL, FR, GR und AI höhere Werte auf, während diese bei den Kantonen BE und TG deutlich niedriger ausfallen.
Ausdruck für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wie in den vergangenen Jahren berechnet sich der Finanzkraftindex aus den vier Kriterien Volkseinkommen, Steuerkraft, Steuerbelastung und Berggebiet, wobei auf die neuesten verfügbaren statistischen Daten abgestellt wird. Die beiden ersten Kriterien bringen die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Kantone zum Ausdruck. Auch steht die Steuerkraft als Indikator für das Steuerpotential eines Kantons. Mit dem Berggebietsindex wird den besonderen Lasten der Gebirgskantone Rechnung getragen. Die Steuerbelastung berücksichtigt sowohl die steuerliche Leistungsfähigkeit als auch die Belastung der Kantone durch die zu erfüllenden Aufgaben.
Der Finanzkraftindex der Kantone dient der Abstufung der Transfers zwischen Bund und Kantonen im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Diese Abstufung kommt bei verschiedenen Bundessubventionen, den Kantonsanteilen an Bundeseinnahmen (Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Mineralölsteuerertrag), den Kantonsanteilen am Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank und den Kantonsbeiträgen an die Sozialwerke des Bundes zum Tragen.
Die Neufestsetzung der Finanzkraft stützt sich auf Vorarbeiten der Arbeitsgruppe «Finanzausgleichsschlüssel» und auf einen entsprechenden Antrag der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren.
Demnächst wird der Bundesrat die Botschaft zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) verabschieden. Die NFA wird den Finanzausgleich auf eine völlig neue Basis stellen. In diesem Rahmen wird auch der Finanzkraftindex einer grundlegenden Revision unterzogen werden müssen. Als Gesamtpaket macht die NFA verschiedene Verfassungsänderungen nötig. Zudem bedarf sie einer Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes. Die Inkraftsetzung der NFA kann deshalb frühestens im Jahr 2006 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden das heutige Finanzausgleichsregime und damit auch der geltende Finanzkraftindex aufrechterhalten.
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