Eidg. Finanz Departement (EFD)
Regeln zur Sanierung und Liquidation von Banken und zum verstärkten Schutz der Bankeinleger
Bern (ots)
Die Vorschläge einer Expertenkommission für ein vereinfachtes und vereinheitlichtes Verfahren zur Sanierung und Liquidation von Banken sind in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Ebenfalls begrüsst wurde eine Anpassung des Schutzes der Einleger an das Schutzniveau der EU. Der Bundesrat beauftragt das EFD, eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes vorzulegen.
Wie dem heute veröffentlichten Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung entnommen werden kann, wurden Stossrichtung und Inhalt der Vorschläge im Bereich der Sanierung und Liquidation von Banken weitgehend begrüsst. Die Änderungswünsche einiger Vernehmlassungsteilnehmer betreffen vornehmlich die Mitsprache der Bankeigner im Verfahren und die Rechtsfolgen, die sich aus Sanierungs- und Liquidationsverfahren für die Abwicklungen in Zahlungs- und Abwicklungssystemen ergeben.
Die Vorschläge der Experten im Bereich des Einlegerschutzes stiessen ebenfalls auf grosse Zustimmung, so namentlich die neu geschaffene Möglichkeit, Kleinstgläubiger mit Einlagen bis zu 5000 Franken vor allen anderen Gläubigern auszuzahlen oder auch die Erweiterung des Konkursprivilegs auf sämtliche Einlagen. Das neue Obligatorium für die Einlagensicherung, die sich weiterhin weitgehend auf eine Selbstregulierung der Banken stützen soll, stiess ebenfalls auf Zustimmung. Opposition erwuchs einzig der vorgesehenen Sicherung für diejenigen privilegierten Einlagen, die gesamthaft den Betrag übersteigen, der ohne Gefahr für das Einlagensicherungssystem selber noch tragbar wäre. Die Expertenkommission hatte hier vorgeschlagen, dass die betroffenen Banken - es handelt sich um einige wenige Grossbanken - diese Einlagen gesondert mit einem Versicherungsvertrag oder mit Lösungen am Kapitalmarkt zu sichern hätten.
Gestützt auf die weitgehend positiven Reaktionen zum Bericht hat der Bundesrat das EFD mit der Ausarbeitung einer Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes beauftragt. Die noch offenen und umstrittenen Punkte sollen mit den betroffenen Kreisen vorgängig bereinigt werden.
Kontakt:
Barbara Schaerer,
Eidg. Finanzdepartement,
Tel. +41 31 322 60 18
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch