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Eidg. Finanz Departement (EFD)

Der BR hat die Gebührenverordnung der Kontrollstelle revidiert

Bern (ots)

Auf Gesuch des Eidg. Finanzdepartementes hat der
Bundesrat die Verordnung über die Gebühren der Kontrollstelle für die
Bekämpfung der Geldwäscherei vom 16. März 1998 revidiert. Die
Teilrevision tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
Bei verschiedenen Anwendungsfällen hat sich gezeigt, dass die
Gebührenverordnung der Kontrollstelle nicht in allen Punkten die
notwendige Klarheit in Bezug auf Wortlaut und Systematik aufwies. Die
beantragte Änderung der Verordnung soll diese Unklarheiten
beseitigen. Im Weiteren sieht die Änderung vor, die obere Grenze der
Gebühren nach Zeitaufwand von bisher Fr. 200.- auf neu Fr. 300.- pro
Arbeitsstunde anzuheben. Schliesslich soll die Gebührenerhebung für
Mutationen im Register der Kontrollstelle neu nach Art der
Datenerfassung (elektronisch bzw. manuell) erfolgen.
Durch diese Revision betroffen sind sowohl die der Kontrollstelle
direkt unterstellten Finanzintermediäre sowie die zwölf
Selbstregulierungsorganisationen. Die Änderung tritt am 1. Januar
2002 in Kraft.

Kontakt:

Dina Balleyguier
Leiterin der Kontrollstelle
Tel. +41 31 322 68 50

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern

Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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  • 28.11.2001 – 13:22

    Emissionsergebnis der Bundesanleihen

    Bern (ots) - Zinssatz: 2 3/4 % 4 % Laufzeit: -10.06.2012 -08.04.2028 Betrag: CHF 676.865 Mio. CHF 123.080 Mio.+ 300 Mio. Eigentranche Emissionspreis: 95.90 % 103.10 % Rendite p.a.: 3.218 % 3.810 % Zeichnungstotal: CHF 1'236.875 Mio. CHF ...