Eidg. Finanz Departement (EFD)
Der BR hat die Gebührenverordnung der Kontrollstelle revidiert
Bern (ots)
Auf Gesuch des Eidg. Finanzdepartementes hat der Bundesrat die Verordnung über die Gebühren der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei vom 16. März 1998 revidiert. Die Teilrevision tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
Bei verschiedenen Anwendungsfällen hat sich gezeigt, dass die Gebührenverordnung der Kontrollstelle nicht in allen Punkten die notwendige Klarheit in Bezug auf Wortlaut und Systematik aufwies. Die beantragte Änderung der Verordnung soll diese Unklarheiten beseitigen. Im Weiteren sieht die Änderung vor, die obere Grenze der Gebühren nach Zeitaufwand von bisher Fr. 200.- auf neu Fr. 300.- pro Arbeitsstunde anzuheben. Schliesslich soll die Gebührenerhebung für Mutationen im Register der Kontrollstelle neu nach Art der Datenerfassung (elektronisch bzw. manuell) erfolgen.
Durch diese Revision betroffen sind sowohl die der Kontrollstelle direkt unterstellten Finanzintermediäre sowie die zwölf Selbstregulierungsorganisationen. Die Änderung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
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