Eidg. Finanz Departement (EFD)
Teilrevision der Edelmetall-Konvention genehmigt
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute der Teilrevision des Übereinkommens betreffend Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen (Wiener Konvention) zugestimmt. Neu wird in der Konvention Palladium als Edelmetall anerkannt und die Palette der Feingehalte wird erweitert. Die Teilrevision wird erst rechtskräftig, wenn ihr alle elf Staaten zugestimmt haben.
Ziel der multilateralen Wiener Konvention ist es, den internationalen Handel mit Edelmetallwaren zu erleichtern, gleichzeitig aber den fairen Handel und den Konsumentenschutz hochzuhalten. Zu diesem Zweck wurde ein international anerkannter Kontrollstempel, die «Gemeinsame Punze» geschaffen. Jeder Mitgliedstaat verpflichtet sich, die Einfuhr von Gegenständen ohne weitere Kontrolle und Stempelung zuzulassen, wenn diese durch die Kontrollbehörde des Herstellungslandes geprüft und mit eben dieser «Gemeinsamen Punze» bezeichnet worden sind. Die Schweiz gehört der Konvention seit 1975 an und ist im obersten Gremium, dem Ständigen Ausschuss, vertreten.
International ist die Wiener Konvention das einzige wirklich funktionierende Instrument, um Handelshemmnisse im grenzüberschreitenden Verkehr mit Edelmetallwaren zu überwinden. Die Schweiz als exportorientiertes Land ist sehr an einem hindernisfreien Marktzugang interessiert; sie engagiert sich deshalb aktiv in diesem Bereich. Dem Übereinkommen gehören inzwischen elf Staaten an; nebst der Schweiz sind dies Österreich, die Tschechische Republik, Holland, Dänemark, Finnland, Irland, Norwegen, Portugal, Schweden und Grossbritannien. Die «Gemeinsame Punze» wird indessen auch von Staaten anerkannt, welche nicht Mitglieder der erwähnten Konvention sind. Insbesondere ist es der EU bisher wegen divergierender Haltungen der Mitgliedstaaten nicht gelungen, eine Richtlinie bezüglich Edelmetallwaren zu erlassen.
Das Total der im Jahre 2001 mit der «Gemeinsame Punze» bezeichneten Gegenstände beläuft sich auf rund 26 Millionen Stück. Das teilrevidierte Übereinkommen tritt erst einen Monat nach Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde beim Depositarstaat Schweden in Kraft.
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