Eidg. Finanz Departement (EFD)
Neue Rechtsgrundlagen für Goldverwendung - Risiken eines aufgeschobenen Volksentscheides
Bern (ots)
Falls am 22. September dieses Jahres weder die Goldinitiative noch der vom Bundesrat und Parlament unterstützte Gegenvorschlag "Gold für AHV, Kantone und Stiftung" angenommen würden, so wird die Diskussion um das Goldvermögen weitergehen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass im Interesse einer breiten politischen Legitimation eine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden müsste, wie er in der Beantwortung einer Interpellation von Ständerat Hans-Rudolf Merz (FDP/AR) schreibt. Sollte der heute geltende Verteilschlüssel beibehalten werden, wäre das Gesetz anzupassen, eine Änderung des Verteilschlüssels erforderte eine neue Verfassungsbestimmung.
In seiner Interpellation betreffend die kommende Volksabstimmung zur Verwendung der Goldreserven hatte sich Merz nach den möglichen Folgen eines doppelten Neins erkundigt. Der Bundesrat hat sich schon am 22. Mai 2002 zu diesem Thema ausgesprochen. Er hat vor den Risiken eines aufgeschobenen Volksentscheides gewarnt. Die Folgen eines doppelten Neins für die Unabhängigkeit der Nationalbank sowie für die Gewinnansprüche der Kantone wären nicht absehbar. Der Bundesrat hat in seiner gestrigen Antwort daher seine Empfehlung an Volk und Stände bekräftigt, am 22. September den Gegenentwurf «Gold für AHV, Kantone und Stiftung « gutzuheissen.
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