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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Bilaterale Verhandlungen Schweiz – EU – Gespräche im Dossier Betrugsbekämpfung

Bern (ots)

19. Sep 2002 (EFD) In der 7. Verhandlungsrunde haben
heute in Bern die beiden Delegationen der EU und der Schweiz ihre 
Gespräche fortgesetzt. Es wurden Lösungsmöglichkeiten diskutiert, 
die einerseits den schweizerischen Rechtsgrundsatz der doppelten 
Strafbarkeit respektieren, andererseits aber auch berechtigten EU- 
Anliegen Rechnung tragen. Die Verhandlung fand in einem 
konstruktiven, problemlösungsorientierten Klima statt. Noch wurde 
keine Einigung erzielt, hingegen vereinbarten die Delegationen die 
Fortführung der Gespräche.
Anlässlich der 7. Verhandlungsrunde konnte der im Frühjahr 
eingetretene Stillstand überwunden werden. Beide Seiten arbeiten 
konstruktiv an einer Lösung, die den jeweiligen Kernanliegen 
Rechnung trägt. Die Schweiz hat ihren Willen bekräftigt, 
Widerhandlungen mit ausgewiesenem Unrechtsgehalt auf der Basis ihrer 
Rechtsordnung wirksam zu bekämpfen. Ebenfalls sollen Lösungen zur 
Bekämpfung der Geldwäscherei auch im Zusammenhang mit diesem Dossier 
gesucht werden. Die Schweiz ist zudem bereit, die 
Rechtshilfeverfahren durch Beschränkung auf ein ordentliches 
Rechtsmittel zu beschleunigen sowie die stellvertretende 
Strafverfolgung und die Auslieferung auch für schwere Steuerdelikte 
einzuführen. Die Offerte der Schweiz sieht somit weit gehende 
Lösungsansätze vor, die über den Zollbetrug hinaus Widerhandlungen 
zum Nachteil der Vertragsparteien erfassen.
Zu einer solch weitgehenden Übernahme von EU-Anliegen ist die 
Schweiz jedoch nur unter Beibehaltung des Grundsatzes der doppelten 
Strafbarkeit bereit. Danach können im vorliegenden Zusammenhang 
Zwangsmassnahmen im Rechtshilferecht nur verlangt werden, wenn die 
betreffenden Delikte im ersuchenden wie im ersuchten Staat mit 
Freiheitsstrafe bedroht sind.
Bezüglich der inhaltlichen Zielrichtung hat die 7. Verhandlungsrunde 
eine Annäherung gebracht. Differenzen bestehen namentlich noch 
betreffend dem Grundsatz der doppelten Strafbarkeit und dessen 
rechtlichen Umsetzung. Ein weiteres Treffen wurde für den 18. 
Oktober 2002 in Brüssel vereinbart.
Auskunft: ab 19.9.02, 16.00 h: Oberzolldirektor Rudolf Dietrich, 
Leiter der Schweizer Delegation, 031 322 65 01
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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