Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Ermittlung der Steuer-, Fiskal- und Staatsquoten
Bern (ots)
09. Dez 2002 (EFD) Ab 2003 gelten für die Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Schweiz die gleichen Regeln wie in der Europäischen Union. Als Ergebnis dieser Reform wird der Staatssektor (die öffentlichen Verwaltungen) nun auch bei uns nach international anerkannten Standards abgegrenzt werden. Es besteht demnach keine Veranlassung, weitere Erhebungen durchzuführen, die anderen Kriterien entsprechen, wie es Nationalrat Arthur Loepfe (CVP/AI) in einer Motion verlangte hatte. Das Eidgenössische Finanzdepartement wird jedoch im Sinne einer grösseren Transparenz ab 2003 jährlich eine ergänzende und zusammenfassende Erhebung der obligatorischen fiskalischen und nichtfiskalischen Abgaben in der Schweiz veröffentlichen, um damit den interessierten Stellen zusätzliche Umgruppierungsmöglichkeiten zu bieten.
Die länderspezifischen Indikatoren wie Staats-, Steuer- und Fiskalquote werden international berechnet, indem man sich auf die Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zum öffentlichen Sektor stützt. In der Schweiz werden diese Daten im Zuge einer Revision den gemeinsamen Standards von UNO, OECD, IWF und EU angepasst werden. Die Schweiz wird nur noch eine einzige amtliche Staatsquote in die OECD-Statistiken einfliessen lassen, die ab 2003 aus den Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zum öffentlichen Sektor abgeleitet wird.
Die Zahlen, die die Schweiz der OECD für deren Steuer- und Fiskalquotenstatistik abliefert, entsprechen künftig der neusten Definition der obligatorischen Abgaben an den Staat (Steuern und Sozialversicherungsbeiträge). Die Krankenversicherungs- und die SUVA- Prämien beispielsweise werden in Zukunft nicht mehr als Zwangsabgaben an den Staat gelten. Dementsprechend wird die Fiskalquote der Schweiz um rund 4,5 Prozentpunkte sinken.
Der Bundesrat schlägt die Umwandlung der Motion in ein Postulat vor und lässt in seiner heutigen Antwort auf dieses Postulat verlauten, dass das Eidgenössische Finanzdepartement der Transparenz halber jedes Jahr eine ergänzende Synthesestatistik über sämtliche obligatorischen fiskalischen und nichtfiskalischen Abgaben in der Schweiz veröffentlichen wird. Den interessierten Stellen will man damit zusätzlich zur offiziellen Statistik Daten zur Verfügung stellen, die es ihnen erlauben, weitere Umgruppierungen vorzunehmen. In dieser Sonderstatistik werden namentlich auch die Krankenversicherungsprämien eingeschlossen sein.
Auskunft: Pierre Chardonnens, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel.031 322 60 22
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