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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Ermittlung der Steuer-, Fiskal- und Staatsquoten

Bern (ots)

09. Dez 2002 (EFD) Ab 2003 gelten für die Erstellung
der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Schweiz die gleichen 
Regeln wie in der Europäischen Union. Als Ergebnis dieser Reform 
wird der Staatssektor (die öffentlichen Verwaltungen) nun auch bei 
uns nach international anerkannten Standards abgegrenzt werden. Es 
besteht demnach keine Veranlassung, weitere Erhebungen 
durchzuführen, die anderen Kriterien entsprechen, wie es Nationalrat 
Arthur Loepfe (CVP/AI) in einer Motion verlangte hatte. Das 
Eidgenössische Finanzdepartement wird jedoch im Sinne einer 
grösseren Transparenz ab 2003 jährlich eine ergänzende und 
zusammenfassende Erhebung der obligatorischen fiskalischen und 
nichtfiskalischen Abgaben in der Schweiz veröffentlichen, um damit 
den interessierten Stellen zusätzliche Umgruppierungsmöglichkeiten 
zu bieten.
Die länderspezifischen Indikatoren wie Staats-, Steuer- und 
Fiskalquote werden international berechnet, indem man sich auf die 
Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zum öffentlichen 
Sektor stützt. In der Schweiz werden diese Daten im Zuge einer 
Revision den gemeinsamen Standards von UNO, OECD, IWF und EU 
angepasst werden. Die Schweiz wird nur noch eine einzige amtliche 
Staatsquote in die OECD-Statistiken einfliessen lassen, die ab 2003 
aus den Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zum 
öffentlichen Sektor abgeleitet wird.
Die Zahlen, die die Schweiz der OECD für deren Steuer- und 
Fiskalquotenstatistik abliefert, entsprechen künftig der neusten 
Definition der obligatorischen Abgaben an den Staat (Steuern und 
Sozialversicherungsbeiträge). Die Krankenversicherungs- und die 
SUVA- Prämien beispielsweise werden in Zukunft nicht mehr als 
Zwangsabgaben an den Staat gelten. Dementsprechend wird die 
Fiskalquote der Schweiz um rund 4,5 Prozentpunkte sinken.
Der Bundesrat schlägt die Umwandlung der Motion in ein Postulat vor 
und lässt in seiner heutigen Antwort auf dieses Postulat verlauten, 
dass das Eidgenössische Finanzdepartement der Transparenz halber 
jedes Jahr eine ergänzende Synthesestatistik über sämtliche 
obligatorischen fiskalischen und nichtfiskalischen Abgaben in der 
Schweiz veröffentlichen wird. Den interessierten Stellen will man 
damit zusätzlich zur offiziellen Statistik Daten zur Verfügung 
stellen, die es ihnen erlauben, weitere Umgruppierungen vorzunehmen. 
In dieser Sonderstatistik werden namentlich auch die 
Krankenversicherungsprämien eingeschlossen sein.
Auskunft:
Pierre Chardonnens, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel.031 322 60 
22
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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