Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Bundes-Investitionen in Privatunternehmen: Bestehende Vorschriften genügen
Bern (ots)
09. Dez 2002 (EFD) Der Bundesrat lehnt es ab, den Erlass von Richtlinien für Investitionen des Bundes in Privatunternehmen zu prüfen. Verlangt wurde dies von einer Minderheit der Finanzkommission des Nationalrates mittels Postulat. Ihr Vorstoss geht zurück auf eine Petition der Jugendsession 2002. In seiner Antwort unterstreicht der Bundesrat, dass das Anliegen der Postulanten durch die bestehenden gesetzlichen Vorschriften vollumfänglich garantiert wird.
Kernanliegen des Vorstosses war eine klare Trennung von Privatwirtschaft und Service public. Der Bundesrat wurde deshalb ersucht zu prüfen, ob für Investitionen des Bundes in Privatunternehmen Richtlinien geschaffen werden sollten. In seiner Antwort signalisiert der Bundesrat grosses Verständnis für das Postulat. Er beantragt aber, es als erfüllt abzuschreiben, da es dem Bund schon heute untersagt ist, Grundstücke oder Beteiligungsrechte an Erwerbsunternehmungen zu Anlagezwecken zu erwerben. Solche Investitionen dürfen nur getätigt werden, wenn sie im öffentlichen Interesse liegen und auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen. Im Weiteren hebt der Bundesrat hervor, dass auch Subventionen nur gesprochen werden können, wenn der Bund ein Interesse an der Erfüllung einer Aufgabe hat oder wenn Aufgaben bundesrechtlich vorgeschrieben sind. Der Erlass von Richtlinien erübrige sich daher.
Auskunft: Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 323 86 09
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