Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Neue Rechtsgrundlage für den Unterstützungsfonds des Bundespersonals verabschiedet
Bern (ots)
18. Dez 2002 (EFD) In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die Verordnung über den Unterstützungsfonds für das Bundespersonal (UFB) verabschiedet. Der UFB - früher Unterstützungskasse - erbringt Leistungen zur Milderung sozialer Notlagen der Angestellten und der Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger des Bundes. Das bisherige Leistungsangebot bleibt grundsätzlich unverändert.
Die Eidg. Versicherungskasse (EVK) des Bundes führt heute neben der Pensionskasse auch eine Unterstützungskasse. Sie kann Angestellten und Rentenbezügern der ganzen Bundesverwaltung unter Einbezug der Angestellten des Bundesgerichts, der Parlamentsdienste sowie der Rekurs- und Schiedskommissionen in sozialen Notlagen so genannte Ermessensleistungen ausrichten, falls diese keine gesetzlichen und vertraglichen Leistungen in Anspruch nehmen können oder diese Leistungen nicht ausreichen. Auf den 1. Juni 2003 wird die neue Vorsorgeeinrichtung des Bundespersonals PUBLICA ihre Arbeit aufnehmen. Da sich PUBLICA ausschliesslich der beruflichen Vorsorge widmet, wird die heutige Unterstützungskasse als "Unterstützungsfonds für das Bundespersonal" (UFB) in das Eidg. Personalamt eingegliedert. Das bisherige Leistungsangebot bleibt grundsätzlich unverändert. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen des UFB besteht nicht.
Der Unterstützungsfonds für das Bundespersonal wird durch einen paritätisch zusammengesetzten Fondsrat mit je vier Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerschaft geführt. Als Geschäftstelle wirkt wie bis anhin die Personal- und Sozialberatung im Eidg. Personalamt.
Die vom Bundesrat verabschiedete Verordnung legt das Schwergewicht auf die unverzichtbaren individuellen Leistungen an die Angestellten und Rentenbezüger. Leistungen werden grundsätzlich nur nach professioneller Beratung durch die Personal- und Sozialberatung EPA ausgerichtet. Wie heute schon, können aus Mitteln des UFB sozial sinnvolle Einrichtungen des Personals unterstützt werden. Die Verordnung
schliesst jedoch die Gewährung von Hypothekardarlehen an Personalorganisationen aus. Die Verordnung wurde innerhalb der Bundesverwaltung und mit den Sozialpartnern ausführlich diskutiert und fand die Zustimmung aller Beteiligten.
Auskunft:
Zur Verordnung: David Gerber, Eidg. Personalamt, Tel 031 323 93 65 Zum Leistungsangebot UFB: Barbara Buol; Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 64 16
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