Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Bund zum SAirGroup-Untersuchungsbericht
Bern (ots)
24. Jan 2003 (EFD) Der Bund begrüsst die umfassende Aufarbeitung der Sachverhalte rund um den Zusammenbruch der SAirGroup. Die Herstellung von Transparenz über Vorgänge und Verantwortlichkeiten war schon an der ordentlichen Generalversammlung im April 2001 ein erfolgreich vorgebrachtes Anliegen des Bundes. Der Bericht ist eine Grundlage für die rechtliche Würdigung der aufgezeigten Sachverhalte.
Die vom Sachwalter geleitete Untersuchung ist nach der Eröffnung der Nachlasstundung über die SAirGroup und verschiedene Tochtergesellschaften am 5. Oktober 2001 an die Stelle der von Bund und Kanton Zürich an der ordentlichen Generalversammlung vom 25. April 2001 veranlassten obligationenrechtlichen Sonderprüfung getreten. Sie schöpft die weiter gehenden Kompetenzen des Sachwalters aus und erreicht das angestrebte Ziel umfassender als die Sonderprüfung, weshalb sich der Bund und der Kanton Zürich mit je 913'000 Franken an den Kosten des Untersuchungsberichts beteiligt haben.
Der Untersuchungsbericht ist eine wichtige Grundlage zur Abklärung des Sachverhalts, befasst sich jedoch nicht mit der rechtlichen Beurteilung, die allenfalls den Gerichten vorbehalten bleibt. Der Bericht wird nun auch seitens des Bundes im Detail analysiert. Der Entscheid über die Einleitung allfälliger Verantwortlichkeitsprozesse liegt in erster Linie bei den Liquidations- bzw. Konkursorganen, die ab dem Zeitpunkt eines abgeschlossenen Nachlassvertrags oder einer allfälligen Konkurseröffnung allein dazu berechtigt sind.
Auskünfte: Daniel Eckmann, Kommunikation EFD, 031 322 63 01
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