Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Einigung zwischen den USA und der Schweiz über die Anwendung der Bestimmung über die Amtshilfe
Bern (ots)
24. Jan 2003 (EFD) Nach drei Gesprächsrunden haben die Schweiz und die USA eine Vereinbarung über die Interpretation der Bestimmung des schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens betreffend die Amtshilfe abgeschlossen. Dabei wird das Prinzip der doppelten Strafbarkeit materiell gewahrt. Mit dieser Vereinbarung wird der Inhalt des bisherigen Doppelbesteuerungsabkommen präzisiert und die langjährige gute Zusammenarbeit der beiden Länder auf diesem Gebiet weiter vertieft.
Auslöser für die Gespräche war das im Februar 2002 vom damaligen US- Finanzminister Paul O'Neill gestellte Begehren um Revision der betreffenden Bestimmung im schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996.
In den darauf anberaumten technischen Gesprächen zeigte sich, dass die wesentlichsten amerikanischen Anliegen auch ohne Änderung des Abkommens umgesetzt werden können. Nach drei Gesprächsrunden haben sich nun eine schweizerische und eine amerikanische Delegation über eine allgemein verbindliche Verständigungsvereinbarung betreffend die Interpretation dieser Bestimmung einigen können.
Das schweizerisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen sieht vor, dass die Staaten untereinander diejenigen Auskünfte austauschen, die notwendig sind für die Durchführung der Bestimmungen des Abkommens oder für die Verhütung von Betrugsdelikten und dergleichen im Zusammenhang mit einer unter das Abkommen fallenden Steuer. Die getroffene Vereinbarung enthält Kriterien für die Auslegung des Begriffs "Betrugsdelikte und dergleichen" sowie entsprechende Fallbeispiele. Nach diesem Konzept leistet die Schweiz Amtshilfe auch für Taten, die im schweizerischen Veranlagungsverfahren nicht begangen werden können, aber den gleichen Unrechtsgehalt haben wie dies bei der Begehung von Abgabebetrug der Fall ist.
Auskunft:
Robert Waldburger, Eidg. Steuerverwaltung Freitag, 24. Januar: Tel. 079 216 45 59 Samstag, 25. Januar, 10.00-15.00 Uhr: Tel. 071 224 25 22 Montag, 27. Januar 2003: Eric Hess, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 51
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