Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Umfassende Sanierungsstrategie für den Bundeshaushalt
Bern (ots)
30. Jan 2003 (EFD) Der Bundesrat hat die Grundzüge einer umfassenden Sanierungsstrategie für die Bundesfinanzen festgelegt. Nötig wird diese, weil der im In- und Ausland in diesem Ausmass überraschend eingetretene Einbruch von Börse und Wirtschaft auch auf die öffentlichen Haushalte durchschlägt. Gegenüber den Schätzungen des vergangenen Oktobers rechnet die Eidg. Steuerverwaltung ESTV aufgrund neuerer Daten mit Mindereinnahmen von bis zu 5.5 Milliarden Franken im Jahr 2006. Dazu kommt ein beträchtliches Potenzial von Mehrausgaben in Zusammenhang mit Vorlagen, die noch in parlamentarischer Beratung stecken. Obwohl die Ursache (Verhältnis zwischen konjunkturellen und strukturellen Gründen) sowie der genaue Umfang der Ausfall-Schätzungen mit Unsicherheiten behaftet sind, ist die massive Verschlechterung der Haushaltlage eine Realität. Um den Unsicherheiten der Prognosen Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat eine mehrstufige Sanierungsstrategie mit unterschiedlichen Massnahmen beschlossen, die je nach tatsächlicher Entwicklung lage- und bedarfsgerecht ausgelöst werden können. Kernpunkt der Sanierungsstrategie ist ein Entlastungsprogramm, das bis 2006 Verbesserungen von rund 2 Milliarden Franken bringen soll. Der Bundesrat will die entsprechende Botschaft noch vor den Sommerferien verabschieden.
Die Risiken für den Bundeshaushalt ergeben sich in erster Linie aus dem wirtschaftlichen Umfeld: Nachdem die Einnahmenschätzungen schon im Oktober vergangenen Jahres um 1 Milliarde Franken nach unten korrigiert werden mussten, gaben nun die definitiven Steuereingänge 2002 zu einer weiteren Revision der Prognosen Anlass. Betroffen davon sind namentlich die direkte Bundessteuer (juristische Personen), die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben (Umsatzabgabe).Weniger grosse Ausfälle sind bei der Mineralölsteuer zu verzeichnen (siehe Kasten).
Mindereinnahmen 2003ff im Vergleich zu den Schätzungen per 30.10.02
2003 2004 2005 2006 Direkte Bundessteuer -1650 -2400 -3050 -3250 Verrechnungssteuer -1700 -900 -1000 -1100 Mehrwertsteuer -300 -300 -400 -500 Stempelabgaben -300 -400 -500 -500 Mineralölsteuern -45 -45 -45 -45 Total -3995 -4045 -4995 -5395
Der Einfluss der Wirtschaftsentwicklung auf die Einnahmen
Da die revidierten Schätzungen angesichts der Abhängigkeit von volks- und weltwirtschaftlichen Entwicklungen nach wie vor mit grossen Unsicherheiten behaftet sind, hat der Bundesrat das Eidg. Finanzdepartement EFD beauftragt, die Prognosen kontinuierlich zu überprüfen. Dabei soll auch ermittelt werden, wie stark konjunkturelle und wie stark strukturelle Faktoren zum Einnahmenrückgang führen. Für die Definition der zu treffenden Massnahmen ist wichtig, in welchem Ausmass sich der in Etappen erfolgte Rückschlag an den Aktienmärkten sowie die Gewinneinbrüche und der Restrukturierungsbedarf in der Wirtschaft in den öffentlichen Haushalten bemerkbar macht - diese Frage stellt sich nicht nur in der Schweiz, sondern auch in den USA und Europa. Von Bedeutung ist sodann die Frage, ob im Fall eines Aufschwungs damit gerechnet werden kann, dass die Einnahmen rasch wieder das alte Niveau erreichen.
Wichtige Ausgabendisziplin
Grosse Risiken drohen den Bundesfinanzen sodann von politischer Seite: Im Parlament ist eine Reihe von Vorlagen in Beratung, die das Defizit bis 2006 noch einmal um 2 Milliarden erhöhen könnten. Zu den Hauptbrocken gehören das Sozialziel bei den Prämienverbilligungen für die Krankenversicherung, die gefährdeten Bundesanteile an den Mehrwertsteuerprozenten für AHV und IV, die Aufstockung des Steuerpakets durch den Nationalrat sowie die vom Ständerat abgelehnte Versteigerung von Fleischimportkontingenten. Der Bundesrat wird in den eidg. Räten mit Entschiedenheit darauf hinwirken, dass diese Teilbeschlüsse korrigiert werden. Sollte das Parlament darauf nicht eintreten, würde dies die Finanzlage des Bundes verschärfen und den politischen Handlungsspielraum für die Bewältigung künftiger Probleme nochmals markant reduzieren.
Sanierungsstrategie mit Kernstück "Entlastungsprogramm"
Die zur Diskussion stehenden Ausgaben ergeben zusammen mit dem aus heutiger Sicht geschätzten Einnahmeneinbruch von bis zu 5,5 Milliarden (2006) ein finanzpolitisches Risiko von gegen 8 Milliarden Franken. Kernpunkt der Sanierungsstrategie ist ein Entlastungsprogramm, das hauptsächlich bei den Ausgaben ansetzt. Der Bundesrat hat gestern die Grundzüge festgelegt und die Departemente beauftragt, die einzelnen Massnahmen zu konkretisieren und wo nötig Gesetzesänderungen auszuarbeiten. Er hat im weiteren eine Reihe von Prüfaufträgen erteilt, die bis im März abgeschlossen sein sollen. Die Massnahmen betreffen neben dem Eigenbereich der Verwaltung praktisch alle grossen Aufgabengebiete des Bundes (siehe Beilage: Konturen des Entlastungsprogramms). Insgesamt wird damit eine Entlastung des Haushaltes um rund 2 Milliarden Franken angestrebt. Die Botschaft soll den eidg. Räten noch vor den Sommerferien zugeleitet werden.
Die zweite Stufe der Sanierungsstrategie bildet der zeitliche Aufschub der Ehepaar- und Familienbesteuerung. Der Vorsteher des EFD, Bundesrat Kaspar Villiger, ist zu diesem Zweck vom Bundesrat ermächtigt worden, in den zuständigen parlamentarischen Kommissionen zu beantragen, das Inkraftsetzen dieses Teils der Vorlage von der Situation des Bundeshaushalts abhängig zu machen. Sie würde damit vom Bundesrat erst in Kraft gesetzt werden können, wenn Budget und Finanzplan den Erfordernissen der Schuldenbremse entsprechen. Im weiteren wird der Bundesrat die Vorlage zur Wohneigentumsbesteuerung nur unterstützen, wenn sie erstens nur moderate Ausfälle bringt und zweitens mit einem erst 2008 in Kraft tretenden Systemwechsel verbunden wird.
Schliesslich bestätigte der Bundesrat seinen Entscheid vom vergangenen November, als dritte Stufe der Sanierungsstrategie notfalls auch kompensatorische Steuererhöhungen ins Auge zu fassen. Diese Massnahme käme allenfalls dann in Frage, wenn sich herausstellen sollte, dass ein signifikanter Teil der Einnahmeneinbrüche struktureller Natur wäre und die Ausfälle zur Sicherung des Steuersubstrats durch Erhöhung einer berechenbar stabilen Steuer ausgeglichen werden müsste, ohne dass sich dadurch die Steuerquote erhöhen würde. Ebenso könnte eine Steuererhöhung in Betracht gezogen werden zum Ausgleich von neuen, nicht finanzierten Ausgabenbeschlüssen durch das Parlament.
Als nächster Schritt wird nun eine Botschaft zum Entlastungsprogramm ausgearbeitet und das Gespräch mit den Kantonen aufgenommen. Die anschliessenden Konsultationen der Parteien und Verbände werden im wesentlichen auf konferenzieller Basis erfolgen. Das ist die Voraussetzung, dass sich der ehrgeizige, aber den schwierigen Umständen angepasste Fahrplan einhalten lässt.
Auskunft: Kurt Dütschler, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 73 77 Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 54 Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, 031 323 86 09
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