Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Verrechnung erbrachter Leistungen innerhalb der Verwaltung
Bern (ots)
12. Feb 2003 (EFD) Die Verrechnung von erbrachten Leistungen innerhalb der Verwaltung wird inskünftig möglich sein. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende neue Bestimmung zum Finanzhaushaltgesetz in Kraft gesetzt.
Die Abkehr vom bisherigen Vergütungsverbot erlaubt den Leistungserbringern in ausgewählten Bereichen für Leistungen zu Gunsten anderer Verwaltungsstellen Rechnung zu stellen. Dadurch soll sowohl das Kostenbewusstsein als auch die Transparenz gesteigert werden.
Des weiteren sind in der Finanzhaushaltverordnung ebenfalls Anpassungen vorgenommen worden:
- Anstelle der bisherigen starren Limitierung der Höhe der angelegten Finanzmittel im Ausland regelt neu eine Anlagekommission den Umfang der ausländischen Tresorerieanlagen.
- Im Rahmen der Reorganisation der Rechnungswesen der Verwaltungseinheiten sind die Anforderungen an die Rechnungsführung neu definiert worden. Insbesondere wird vermehrt Gewicht auf die Aspekte des internen Kontrollsystems (IKS) gelegt.
Auskunft ab 13.00 Uhr: Erich Adamek, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 61 01 Markus Stöckli, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 61 32
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