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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Verrechnung erbrachter Leistungen innerhalb der Verwaltung

Bern (ots)

12. Feb 2003 (EFD) Die Verrechnung von erbrachten
Leistungen innerhalb der Verwaltung wird inskünftig möglich sein. 
Der Bundesrat hat heute eine entsprechende neue Bestimmung zum 
Finanzhaushaltgesetz in Kraft gesetzt.
Die Abkehr vom bisherigen Vergütungsverbot erlaubt den 
Leistungserbringern in ausgewählten Bereichen für Leistungen zu 
Gunsten anderer Verwaltungsstellen Rechnung zu stellen. Dadurch soll 
sowohl das Kostenbewusstsein als auch die Transparenz gesteigert 
werden.
Des weiteren sind in der Finanzhaushaltverordnung ebenfalls 
Anpassungen vorgenommen worden:
  • Anstelle der bisherigen starren Limitierung der Höhe der angelegten Finanzmittel im Ausland regelt neu eine Anlagekommission den Umfang der ausländischen Tresorerieanlagen.
  • Im Rahmen der Reorganisation der Rechnungswesen der Verwaltungseinheiten sind die Anforderungen an die Rechnungsführung neu definiert worden. Insbesondere wird vermehrt Gewicht auf die Aspekte des internen Kontrollsystems (IKS) gelegt.
Auskunft ab 13.00 Uhr: 
Erich Adamek, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 61 01
Markus Stöckli, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 61 32
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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