Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Schweiz kein Hort für Tabak-Schmuggler
Bern (ots)
19. Feb 2003 (EFD) Die in New York eingereichte Klage der Europäischen Union gegen den Tabakkonzern Reynolds hat sich nicht auf die bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU ausgewirkt. Das hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrätin Franziska Teuscher (Grüne/BE) fest. Weiter schreibt er in seiner Antwort, die Schweiz sei auch kein sicherer Hort für Wirtschaftskriminelle.
In ihrer Ende Oktober letzten Jahres eingereichten Klage beschuldigte die EU Reynolds, den Tabakschmuggel zu fördern, mit dem organisierten Verbrechen zusammenzuarbeiten und Helferdienste bei der Geldwäscherei zu leisten. Weiter hiess es, Firmen hätten ihren Sitz in die Schweiz verlegt, weil sie hier vor Strafverfolgung sicher seien. Mit ihrer Interpellation vom 13. Dezember 2002 wollte Nationalrätin Franziska Teuscher vom Bundesrat unter anderem wissen, wie er die Rolle der Schweiz in dieser Klageschrift beurteile und ob sich das Verfahren auf die bilateralen Verhandlungen mit der EU auswirke. Ausserdem wollte Teuscher wissen, wie der Bundesrat den Imageschaden für die Schweiz beurteile, da unser Land in der Klage als Hort für "kriminelle Banden", "Zigarettenschmuggler" und "Geldwäscher" erwähnt werde.
In seiner Antwort hält der Bundesrat fest, er sei offiziell nicht über die Klage informiert worden. Im Übrigen sei es nicht Sache des Bundesrates, ein ausländisches Gerichtsverfahren zu kommentieren. Die Klage habe in den Verhandlungen mit der EU weder im Dossier Betrugsbekämpfung noch bei der Zinsenbesteuerung eine Rolle gespielt. Geldwäscherei und Schmuggel seien Delikte, die in der Schweiz verfolgt würden. Handle es sich beim Schmuggel um einen Abgabebetrug, könne die Schweiz den ausländischen Strafverfolgungsbehörden Rechtshilfe leisten. Das in der Schweiz geltende Bankgeheimnis schütze nicht vor Strafverfolgung. Unser Land, so der Bundesrat, ist deshalb auch kein sicherer Hort für Wirtschaftskriminelle.
Auskunft: Hans Georg Nussbaum, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 65 88
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