Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Sondersteuer auf Alcopops beschlossen
Bern (ots)
26. Feb 2003 (EFD) Alcopops sollen mit einem Satz besteuert werden, der das Vierfache des normalen Steuersatzes auf Spirituosen beträgt. Zum Schutze von Kindern und Jugendlichen hat der Bundesrat heute beschlossen, dem Parlament eine Vorlage für diese Sondersteuer zu unterbreiten. Auf einer 2.75-dl-Flasche zu 5.6 Volumenprozent sollen ungefähr 1.80 Franken an Steuern erhoben werden.
Im Jahr 2002 sind in der Schweiz fast 40 Mio. Fläschchen Alcopops konsumiert worden. Ein Jahr zuvor waren es 28 Mio. Begonnen hatte der Boom im Jahre 2000 mit 2 Mio. Fläschchen. In Europa war eine ähnliche Entwicklung zu verzeichnen, mit Ausnahme von Frankreich. Dort hat die Regierung 1996 zwecks Eindämmung des Konsums eine zusätzliche Steuer auf Alcopops eingeführt - mit Erfolg.
Der Umstand, dass der Preis das Trinkverhalten von Kindern und Jugendlichen entscheidend beeinflusst, wird nicht nur durch das Beispiel Frankreichs belegt, sondern auch von verschiedensten Studien untermauert. Zum Schutze der Jugend hat darum der Bundesrat heute beschlossen, dem Parlament eine Sondersteuer auf Alcopops vorzuschlagen, die vier Mal höher ist als der normale Steuersatz. Die Massnahme ist konzipiert als zusätzliche Abschreckung zum Verkaufsverbot von Alcopops an Kinder und Jugendliche, das jedoch bekanntermassen oft nicht eingehalten wird und dessen Vollzug schwierig zu handhaben ist.
Alcopops - gefährliche "Limonade"
Alcopops sehen aus wie Limonade, sie schmecken süss wie Limonade, sie werden auch getrunken wie Limonade. Sie haben jedoch einen Alkoholgehalt von ungefähr 6 Prozent - etwa so viel wie Bier. Kaum ein Jugendlicher, kaum eine Jugendliche und schon gar nicht ein Kind trinkt innerhalb kurzer Zeit zwei, drei Stangen Bier. (Jugendliche mögen den Geschmack von Bier, Wein und starken Spirituosen nicht besonders.) Hingegen werden Süssgetränke von Jugendlichen problemlos in grösseren Mengen und in kurzer Zeit konsumiert - Alcopops ebenfalls. Dieser unbewusste oder bloss halbbewusste Alkoholkonsum schadet der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in hohem Masse.
Mit den Alcopops wird mindestens zum Teil ein Kundensegment angesprochen, das nach Gesetz gar nicht Zielpublikum sein darf: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Mit moderner Präsentation, massiver Werbung und vor allem mit dem süssen Geschmack versuchen die Anbieter, sich eine neue Kundschaft heranzubilden. Die verlockende Süssigkeit bewirkt auch, dass der Alkohol geschmacklich kaum wahrgenommen wird. Kinder und Jugendliche gewöhnen sich auf diese Weise an die berauschende Wirkung des Alkohols und verfallen rasch in Abhängigkeit. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, solchen Entwicklungen einen Riegel zu schieben.
Auskunft: Lucien Erard, Direktor EAV, Tel. 031 309 13 65 (Französisch) Christoph Zurbrügg, Stv. Direktor EAV, Tel. 031 309 13 70 (Deutsch)
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