Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Wo sinnvoll, nutzt die Bundesverwaltung "freie Software"
Bern (ots)
26. Feb 2003 (EFD) Die Bundesverwaltung setzt "freie Software" (Open Source-Software) ein, sofern das Verhältnis Kosten - Nutzen - Risiken über die gesamte Nutzungsdauer eines Systems günstiger ist als bei kommerzieller Software. Der Bundesrat bewertet kommerzielle Software allerdings nicht als grundsätzlich negativ, wie er in seiner Antwort auf die Postulate von Ständerat Pierre-Alain Gentil (SP/JU) und Nationalrat Josef Zisyadis (PdA/VD) schreibt.
In je einem Postulat von Ständerat Gentil und Nationalrat Zisyadis wurde der Bundesrat ersucht, die Vor- und Nachteile einer schrittweisen Einführung von "freier Software" für die Bundesverwaltung zu prüfen. Wie die Landesregierung in ihrer heute erteilten Antwort schreibt, wird dies seit längerem getan; wo es sinnvoll sei, setze die Bundesverwaltung auch solche Software ein. Das sei derzeit aber nur in einzelnen Bereichen der Fall. 2003 werde auch eine Strategie zum Einsatz "freier Software" erarbeitet. Informatikstandards und -architekturen, wozu der Einsatz von Software gehöre, würden in vielen Fällen mit den Partnern, insbesondere mit den Kantonen, abgestimmt. In der Schweiz gebe es viele kleine und mittlere Software-Anbieter, die kommerzielle Produkte anbieten würden und auch für deren Weiterentwicklung und Pflege gerade stünden. Auch wirtschaftspolitisch sei deshalb die ausschliessliche Nutzung von "freier Software" nicht zwingend sinnvoll.
Der Bundesrat ist mit der Forderung der Postulanten einig, dass so weit wie möglich einseitige Abhängigkeiten von Software-Anbietern zu vermeiden seien. Er verweist darauf, dass der Informatikrat des Bundes als massgebende Instanz innerhalb der Bundesverwaltung die entsprechenden Architekturen und Standards festlege. Um die Abstimmung auch mit den Partnern (Kantone, Städte Wirtschaft, weitere Organisationen) sicherzustellen, sei auf Initiative des Bundes im Dezember 2002 der Verein eCH gegründe t worden. In Fachgruppen würden dort Standards erarbeitet, nach einem festgelegten Prozess geprüft und zur Verwendung freigegeben.
Auskunft: Jürg Römer, Informatikstrategieorgan des Bundes, Tel. 031 325 98 98, Natel 079 277 37 65
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