Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Rentenanstalt: Untersuchungsergebnisse werden vor der GV veröffentlicht
Bern (ots)
07. Mär 2003 (EFD) Noch vor der Generalversammlung der Rentenanstalt/Swiss Life soll die Öffentlichkeit über die Ergebnisse einer aufsichts- und zivilrechtlichen Untersuchung des Bundesamtes für Privatversischerungen BPV orientiert werden. Das schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalratin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL). Weiter gibt die Landesregierung bekannt, Aktien der Rentenanstalt AG in ihrem Portefeuille hätten die Pensionskassen des Bundes, der SBB, der Post und der Swisscom sowie der Ausgleichsfonds der AHV.
Nationalrätin Leutenegger Oberholzer hatte mit ihrer Interpellation wissen wollen, ob der Bundesrat bereit sei, an der Generalversammlung der Rentenanstalt den verantwortlichen Organen die Decharge zu verweigern - dies angesichts des Verdachts auf Insidergeschäfte und ungetreue Geschäftsführung sowie des zweckentfremdeten Einsatzes von Geldern durch Spenden an politische Organisationen und für politische Aktivitäten. Die Interpellantin erkundigte sich im weiteren, ob der Bundesrat bereit sei, eine Sonderprüfung zu verlangen, die über die Zweckentfremdung von Mitteln sowie eine allfällige Verletzung von gesetzlichen und statutarischen Vorschriften im Zusammenhang mit der LTS (Long Term Strategy AG = Investmentgesellschaft der Konzermleitung) Auskunft gibt, und ob er gegebenfalls bereit sei, eine Verantwortlichkeitsklage gegen die verantwortlichen Organe vorzubereiten.
Dazu hält der Bundesrat u.a. folgendes fest: Neben der Pensionskasse des Bundes haben die Pensionskasse der SBB, die Pensionskasse der Post, die Pensionskasse der Swisscom und der Ausgleichsfonds der AHV Aktien der Rentenanstalt in ihrem Wertschriftenportefeuille. Es handelt sich bei ihnen um rechtlich selbständige Stiftungen bzw. Fonds, deren Wertschriften sich nicht im Eigentum des Bundes befinden. Für die Vermögensverwaltung sind die paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräte bzw. der Verwaltungsrat des AHV- Fonds zuständig und verantwortlich. Sie entscheiden u.a. auch über die Wahrnehmung der Aktionärsrechte. Es ist nicht Sache des Bundesrates, in die Entscheidfindung der entsprechenden Organe einzugreifen.
Weiter schreibt der Bundesrat, dass bei der Pensionskasse des Bundes gemäss PKB-Gesetz die Eidg. Finanzverwaltung bis längstens Ende Februar 2004 für die Verwaltung des Vermögens der PKB zuständig ist. Das Bundesamt für Privatversicherungen BPV habe eine Untersuchung über die LTS sowie über die aufgetretenen Buchungsfehler in die Wege geleitetet. Über die Untersuchungsergebnisse werde die Öffentlichkeit noch vor der Generalversammlung der Rentenanstalt AG orientiert werden.
Auskunft: Felix Senn, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 323 58 83
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