Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Besteuerung von Mitarbeiteroptionen: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
Bern (ots)
14. Mär 2003 (EFD) Die Besteuerung von Mitarbeiteroptionen soll gesetzlich geregelt werden. Dies gilt auch für jede geldwerte Leistung aus den verschiedenartigsten Mitarbeiterbeteiliungsmodellen. Die vorgeschlagene Lösung soll es künftig erlauben, eine flexible Praxis zu entwickeln, die auf die Besonderheiten der unterschiedlichsten Mitarbeiterbeteiligungspläne Rücksicht nimmt, ohne das Gebot der Gleichbehandlung zu verletzen. Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zu einem entsprechenden Bundesgesetz eröffnet.
Anlässlich der Beratungen zum Bundesgesetz über die Risikogesellschaften ist die Frage der Besteuerung von Mitarbeiteroptionen diskutiert worden, die als Lohnbestandteil abgegeben werden. Aus Gründen der rechtsgleichen Behandlung aller Mitarbeitenden forderte die Schweizerische Steuerkonferenz eine gesetzliche Regelung für die Mitarbeitenden aller Unternehmen. Eine aus Vertretern der Kantone, der Steuerberatung, der Wirtschaft und der Eidg. Steuerverwaltung zusammengesetzte Arbeitsgruppe legte am 21. Dezember 2001 ihren Bericht über die Besteuerung von Mitarbeiteroptionen samt Lösungsvorschlag vor.
Mitarbeiteroptionen
Mit der Abgabe von Mitarbeiteroptionen räumt ein Unternehmen seinen Angestellten das Recht auf Erwerb von Beteiligungsrechten an ihm oder einer ihm nahestehenden Firma ein. Die Unternehmen haben in der Regel mit der Abgabe von Optionen keinen Lohnaufwand, was gerade für junge Unternehmen, den sogenannten Start-ups, vorteilhaft ist. Die Mitarbeiteroptionen sind ein Lohnbestandteil und müssen daher beim Empfänger als Einkommen versteuert werden. Nach dem Gesetzesvorschlag sollen sie grundsätzlich im Zeitpunkt des unwiderruflichen Rechtserwerbs (Zuteilung oder Vesting) besteuert werden. Der Vorschlag sieht aber auch eine moderate Besteuerung bei Ausübung vor, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind.
Gemäss Bundesrat soll mit der erarbeiteten Vorlage nicht nur eine gesetzliche Lösung für die Besteuerung von Mitarbeiteroptionen gefunden werden, sondern auch für jede geldwerte Leistung aus den verschiedenartigsten Mitarbeiterbeteiligungsmodellen. Dieses Ziel könne jedoch nur erreicht werden, wenn der Lösungsvorschlag als Gesamtpaket verstanden werde. Die vorgeschlagene Lösung erlaube es künftig, eine flexible Praxis zu entwickeln, die auf die Besonderheiten der unterschiedlichsten Mitarbeiterbeteiligungspläne Rücksicht nehme, ohne das Gebot der Gleichbehandlung zu verletzen. Die vorgeschlagene Lösung, so der Bundesrat weiter, erfülle ebenfalls das Postulat der Förderung des Risikokapitals, indem sie die bisherigen Nachteile der Optionsbesteuerung im Zeitpunkt der Ausübung entschärfe. Damit kann vor allem der wirtschaftlichen Situation von jungen Unternehmen und solchen mit international ausgerichteter Tätigkeit Rechnung getragen werden, was letztlich den Unternehmensstandort Schweiz attraktiver mache.
Das Vernehmlassungsverfahren für ein entsprechendes Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen ist heute vom Bundesrat eröffnet worden.
Auskunft:
Peter Stebler, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 74 07
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