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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Ausarbeitung eines Bundesgesetzes über die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und Bucheffekten

Bern (ots)

09. Apr 2003 (EFD) Die Schweiz soll ein
Wertpapierverwahrungsgesetz erhalten. Der Bundesrat hat heute zur 
Kenntnis genommen, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) 
eine Projektgruppe mit der Bearbeitung eines Gesetzesentwurfs 
beauftragen wird. Das neue Gesetz soll die bestehenden Regeln im 
Wertpapierrecht nachführen und an die weltweiten Entwicklungen im 
Wertpapierhandel anpassen. Dadurch soll die Rechtssicherheit im 
Effektengeschäft verbessert und eine Attraktivitätssteigerung für 
den Finanzplatz Schweiz erreicht werden.
Der Vorsteher des EFD hat den eingangs genannten Gesetzesentwurf 
Anfang 2003 von der Schweizerischen Bankiervereinigung erhalten. Er 
ist auf Anregung einer gemischten Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der 
Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) und der Schweizerischen 
Nationalbank (SNB) entstanden. Der Entwurf soll nun unter 
Federführung des EFD überarbeitet werden. Die beauftragte 
Projektgruppe setzt sich zusammen aus Vertretern der SNB (Leitung), 
der EBK, der Schweizerischen Bankiervereinigung, des Bundesamtes für 
Justiz, des EFD und weiteren externen Experten.
Weltweit ist eine Entwicklung hin zur Immobilisierung und 
Entmaterialisierung der herkömmlichen Wertpapiere zu beobachten. Die 
für das traditionelle Wertpapier charakteristische Verbindung von 
Recht und Urkunde ist weitgehend zur Fiktion geworden. Dies zeigt 
sich darin, dass Wertpapiere bei zentralen Stellen sammelverwahrt 
und nicht mehr von den Berechtigten direkt gehalten werden oder dass 
sie durch Wertrechte, das heisst durch nicht verurkundete Rechte mit 
gleicher Funktion wie Wertpapiere, ersetzt werden.
Das schweizerische Wertpapierrecht ist seit 1936 unverändert. Es 
fehlt eine klare gesetzliche Grundlage betreffend sammelverwahrter 
Wertpapiere. Zudem bestehen Unsicherheiten bei der Übertragung der 
Wertrechte. Das neue Wertpapierverwahrungsgesetz soll die 
vorhandenen Lücken schliessen. Der Entwurf regelt die 
Sammelverwahrung von Wertpapieren und die mehrere Wertpapiere 
zusammenfassenden Globalurkunden. Weiter erhalten die Wertrechte 
eine Rechtssicherheit schaffende Ordnung, indem sie durch 
Registrierung im öffentlich einsehbaren Hauptregister einer 
Zentralverwahrungsstelle zu Bucheffekten mit dinglicher Wirkung 
werden. Damit wachsen sie qualitativ über den Status einer 
gewöhnlichen Forderung hinaus und werden den sammelverwahrten 
Wertpapieren gleichgestellt. Im Übrigen enthält der Entwurf auch 
Normen zur Übertragung von Rechten an sammelverwahrten Wertpapieren, 
Globalurkunden und Bucheffekten und zur Bestellung von 
Sicherungsrechten.
Die internationalprivatrechtlichen Aspekte der Materie sind 
Gegenstand eines im Dezember 2002 verabschiedeten Haager 
Übereinkommens über indirekt gehaltene Wertrechte. Das Übereinkommen 
legt fest, welches nationale Recht bei grenzüberschreitenden Fällen 
zur Anwendung gelangt (Kollisionsrecht), während das 
Wertpapierverwahrungsgesetz das materielle Recht bestimmt. Optimale 
Rechtssicherheit ergibt sich nur aus dem Verbund beider Erlasse. Das 
Übereinkommen muss noch ratifiziert werden.
Die Projektgruppe hat den Auftrag, den Entwurf zum 
Wertpapierverwahrungsgesetz bis Ende Jahr zu überarbeiten. Der 
Entwurf wird voraussichtlich nächstes Jahr in die Vernehmlassung 
geschickt werden.
Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 60 
18
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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