Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Ausarbeitung eines Bundesgesetzes über die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und Bucheffekten
Bern (ots)
09. Apr 2003 (EFD) Die Schweiz soll ein Wertpapierverwahrungsgesetz erhalten. Der Bundesrat hat heute zur Kenntnis genommen, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine Projektgruppe mit der Bearbeitung eines Gesetzesentwurfs beauftragen wird. Das neue Gesetz soll die bestehenden Regeln im Wertpapierrecht nachführen und an die weltweiten Entwicklungen im Wertpapierhandel anpassen. Dadurch soll die Rechtssicherheit im Effektengeschäft verbessert und eine Attraktivitätssteigerung für den Finanzplatz Schweiz erreicht werden.
Der Vorsteher des EFD hat den eingangs genannten Gesetzesentwurf Anfang 2003 von der Schweizerischen Bankiervereinigung erhalten. Er ist auf Anregung einer gemischten Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) entstanden. Der Entwurf soll nun unter Federführung des EFD überarbeitet werden. Die beauftragte Projektgruppe setzt sich zusammen aus Vertretern der SNB (Leitung), der EBK, der Schweizerischen Bankiervereinigung, des Bundesamtes für Justiz, des EFD und weiteren externen Experten.
Weltweit ist eine Entwicklung hin zur Immobilisierung und Entmaterialisierung der herkömmlichen Wertpapiere zu beobachten. Die für das traditionelle Wertpapier charakteristische Verbindung von Recht und Urkunde ist weitgehend zur Fiktion geworden. Dies zeigt sich darin, dass Wertpapiere bei zentralen Stellen sammelverwahrt und nicht mehr von den Berechtigten direkt gehalten werden oder dass sie durch Wertrechte, das heisst durch nicht verurkundete Rechte mit gleicher Funktion wie Wertpapiere, ersetzt werden.
Das schweizerische Wertpapierrecht ist seit 1936 unverändert. Es fehlt eine klare gesetzliche Grundlage betreffend sammelverwahrter Wertpapiere. Zudem bestehen Unsicherheiten bei der Übertragung der Wertrechte. Das neue Wertpapierverwahrungsgesetz soll die vorhandenen Lücken schliessen. Der Entwurf regelt die Sammelverwahrung von Wertpapieren und die mehrere Wertpapiere zusammenfassenden Globalurkunden. Weiter erhalten die Wertrechte eine Rechtssicherheit schaffende Ordnung, indem sie durch Registrierung im öffentlich einsehbaren Hauptregister einer Zentralverwahrungsstelle zu Bucheffekten mit dinglicher Wirkung werden. Damit wachsen sie qualitativ über den Status einer gewöhnlichen Forderung hinaus und werden den sammelverwahrten Wertpapieren gleichgestellt. Im Übrigen enthält der Entwurf auch Normen zur Übertragung von Rechten an sammelverwahrten Wertpapieren, Globalurkunden und Bucheffekten und zur Bestellung von Sicherungsrechten.
Die internationalprivatrechtlichen Aspekte der Materie sind Gegenstand eines im Dezember 2002 verabschiedeten Haager Übereinkommens über indirekt gehaltene Wertrechte. Das Übereinkommen legt fest, welches nationale Recht bei grenzüberschreitenden Fällen zur Anwendung gelangt (Kollisionsrecht), während das Wertpapierverwahrungsgesetz das materielle Recht bestimmt. Optimale Rechtssicherheit ergibt sich nur aus dem Verbund beider Erlasse. Das Übereinkommen muss noch ratifiziert werden.
Die Projektgruppe hat den Auftrag, den Entwurf zum Wertpapierverwahrungsgesetz bis Ende Jahr zu überarbeiten. Der Entwurf wird voraussichtlich nächstes Jahr in die Vernehmlassung geschickt werden.
Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 60 18
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