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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Entlastung der Wirtschaft und gesunde Staatsfinanzen für den Werkplatz Schweiz

Bern (ots)

21. Mai 2003 (EFD) Mit dem Entlastungsprogramm 2003
hat der Bundesrat rasch gehandelt und eine auf den dauerhaften 
Haushaltsausgleich ausgerichtete Finanzpolitik eingeleitet. Dies ist 
der heutigen Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation der 
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei zu entnehmen.
In ihrer Interpellation vom 4. März 2003 zeigt sich die Fraktion der 
Schweizerischen Volkspartei besorgt über die Entwicklung der 
Bundesausgaben sowie das bedrohliche Ausmass des Schuldenberges. 
Anstatt mit der raschen Umsetzung eines umfassenden 
Steuersenkungspaketes die Wirtschaft anzukurbeln, setze der 
Bundesrat in seinen Sanierungsbemühungen einseitig auf 
Sparmassnahmen. Deshalb hat die Interpellantin insbesondere in Bezug 
auf Sanierungsstrategie und Unternehmungssteuerreform zahlreiche 
Fragen an den Bundesrat gerichtet.
In seiner Antwort hält der Bundesrat fest, dass gemäss 
Finanzleitbild die Finanzpolitik für Stabilität und 
Wirtschaftswachstum zu sorgen hat. Neben einem ausgeglichenen 
Bundeshaushalt sollen hierfür auch die Staats-, Fiskal- und 
Steuerquote zu den tiefsten in der OECD gehören. Mit dem 
Entlastungsprogramm 2003 hat der Bundesrat Ende April 2003 auf das 
strukturelle Ungleichgewicht des Bundeshaushalts reagiert und eine 
glaubwürdige, auf den dauerhaften Haushaltsausgleich ausgerichtete 
Finanzpolitik eingeleitet.
Allerdings kann angesichts der schwierigen wirtschaftlichen 
Situation und der Erfordernisse einer konjunkturgerechten 
Finanzpolitik sowie der Grenzen für kurzfristig realisierbare 
Einsparungen auf der Ausgabenseite im Voranschlag 2004 noch kein 
ausgeglichener Bundeshaushalt vorgelegt werden. Konjunkturell noch 
vertretbar und politisch realisierbar ist für den Bundesrat im 
nächsten Jahr eine reale Stabilisierung der Ausgaben auf dem Stand 
des Voranschlags 2003.
Unter Einbezug aller drohenden Verschlechterungen und möglichen 
Verbesserungen zeichnet sich bis 2006 ein maximaler Korrekturbedarf 
von sieben Milliarden ab. Die Sanierungsstrategie des Bundesrats 
beinhaltet die Beibehaltung der Bundesanteile für die AHV-/IV- 
Mehrwertsteuerprozente und ein Sparszenario von rund 3,5 Milliarden. 
In diesem Zusammenhang wird sich der Bundesrat gezwungen sehen, auf 
früher vom Parlament beschlossene Verpflichtungs- beziehungsweise 
Rahmenkredite oder Zahlungsrahmen zurückzukommen. Sollten sich 
weitere Entlastungsmassnahmen aufdrängen, stehen für den Bundesrat 
steuerliche Massnahmen im Vordergrund, wobei in erster Linie eine 
Erhöhung der Mehrwertsteuer in Frage käme.
Eine integrale und sofortige Umsetzung des Steuersenkungspaketes 
2001, wie es vom Nationalrat bereits beschlossen wurde, lehnt der 
Bundesrat angesichts dieser massiven Verschlechterung der 
Haushaltsperspektiven aber ab. Auch bei der 
Unternehmungssteuerreform II kommt für den Bundesrat nur eine 
ertragsneutrale Revision in Frage.
Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 09 
Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 54
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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