Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Entlastung der Wirtschaft und gesunde Staatsfinanzen für den Werkplatz Schweiz
Bern (ots)
21. Mai 2003 (EFD) Mit dem Entlastungsprogramm 2003 hat der Bundesrat rasch gehandelt und eine auf den dauerhaften Haushaltsausgleich ausgerichtete Finanzpolitik eingeleitet. Dies ist der heutigen Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei zu entnehmen.
In ihrer Interpellation vom 4. März 2003 zeigt sich die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei besorgt über die Entwicklung der Bundesausgaben sowie das bedrohliche Ausmass des Schuldenberges. Anstatt mit der raschen Umsetzung eines umfassenden Steuersenkungspaketes die Wirtschaft anzukurbeln, setze der Bundesrat in seinen Sanierungsbemühungen einseitig auf Sparmassnahmen. Deshalb hat die Interpellantin insbesondere in Bezug auf Sanierungsstrategie und Unternehmungssteuerreform zahlreiche Fragen an den Bundesrat gerichtet.
In seiner Antwort hält der Bundesrat fest, dass gemäss Finanzleitbild die Finanzpolitik für Stabilität und Wirtschaftswachstum zu sorgen hat. Neben einem ausgeglichenen Bundeshaushalt sollen hierfür auch die Staats-, Fiskal- und Steuerquote zu den tiefsten in der OECD gehören. Mit dem Entlastungsprogramm 2003 hat der Bundesrat Ende April 2003 auf das strukturelle Ungleichgewicht des Bundeshaushalts reagiert und eine glaubwürdige, auf den dauerhaften Haushaltsausgleich ausgerichtete Finanzpolitik eingeleitet.
Allerdings kann angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation und der Erfordernisse einer konjunkturgerechten Finanzpolitik sowie der Grenzen für kurzfristig realisierbare Einsparungen auf der Ausgabenseite im Voranschlag 2004 noch kein ausgeglichener Bundeshaushalt vorgelegt werden. Konjunkturell noch vertretbar und politisch realisierbar ist für den Bundesrat im nächsten Jahr eine reale Stabilisierung der Ausgaben auf dem Stand des Voranschlags 2003.
Unter Einbezug aller drohenden Verschlechterungen und möglichen Verbesserungen zeichnet sich bis 2006 ein maximaler Korrekturbedarf von sieben Milliarden ab. Die Sanierungsstrategie des Bundesrats beinhaltet die Beibehaltung der Bundesanteile für die AHV-/IV- Mehrwertsteuerprozente und ein Sparszenario von rund 3,5 Milliarden. In diesem Zusammenhang wird sich der Bundesrat gezwungen sehen, auf früher vom Parlament beschlossene Verpflichtungs- beziehungsweise Rahmenkredite oder Zahlungsrahmen zurückzukommen. Sollten sich weitere Entlastungsmassnahmen aufdrängen, stehen für den Bundesrat steuerliche Massnahmen im Vordergrund, wobei in erster Linie eine Erhöhung der Mehrwertsteuer in Frage käme.
Eine integrale und sofortige Umsetzung des Steuersenkungspaketes 2001, wie es vom Nationalrat bereits beschlossen wurde, lehnt der Bundesrat angesichts dieser massiven Verschlechterung der Haushaltsperspektiven aber ab. Auch bei der Unternehmungssteuerreform II kommt für den Bundesrat nur eine ertragsneutrale Revision in Frage.
Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 09 Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 54
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