Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Regelung der Umsatzbesteuerung im EuroAirport Basel Mulhouse Freiburg (korrigiert)
Bern (ots)
27. Mai 2003 (EFD) Die Anwendung der Umsatzbesteuerung im EuroAirport Basel Mulhouse Freiburg ist auf eine erweiterte Rechtsgrundlage gestellt worden. Ein zwischen Frankreich und der Schweiz erfolgter Notenaustausch regelt die entsprechenden Bestimmungen.
Im französisch-schweizerischen Staatsvertrag vom 4. Juli 1949 über den Bau und Betrieb des Flughafens Basel-Mühlhausen ist der Leitgedanke der Binationalität festgehalten worden. Seither kann der Flughafen von der Schweiz wie ein Binnenflughafen benutzt werden.
Der am 15. Mai 1965 erfolgte Notenaustausch ist lückenhaft. Denn er enthält keine Regelung darüber, wie die Flughafenunternehmung und die Umsätze, die von im schweizerischen Sektor ansässigen schweizerischen Unternehmen getätigt werden, mehrwertsteuerrechtlich zu behandeln sind.
Der neue Notenaustausch zwischen Frankreich und der Schweiz regelt sämtliche offen gebliebenen Fragen und ergänzt denjenigen aus dem Jahre 1965. Die mit dem neuen Notenaustausch getroffenen neuen Regelungen treten rückwirkend auf den 1. Juli 2002 in Kraft.
Auskunft: Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 325 77 40 (ab. 16 h 30)
Hinweis: die Telefonnummer der Auskunftsperson wurde korrigiert
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