Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Neufassung der "Wiener Konvention" gutgeheissen
Bern (ots)
28. Mai 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute einer Änderung des Übereinkommens betreffend Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen (Wiener Konvention) zugestimmt. Neu wird der Anhang, in dem das Aussehen der so genannten Kollektiv- Kontrollmarken (Gemeinsame Punzen) beschrieben ist, mit den edelmetallspezifischen Erkennungszeichen ergänzt.
Die vom Bundesrat gutgeheissene Änderung ist rein formaler Natur und dient lediglich der Anpassung des Übereinkommenstextes an die gängige Praxis. Das heisst, im grenzüberschreitenden Handel mit Edelmetallwaren werden die jeweiligen Erkennungszeichen schon seit Inkrafttreten der Wiener Konvention im Jahr 1975 angewandt. Im vergangenen Jahr kam die Kontrollmarke für Palladium hinzu.
Ziel der Wiener Konvention ist es, den internationalen Handel mit Edelmetallwaren zu erleichtern und die Konsumentinnen und Konsumenten vor minderwertigen Waren schützen. Mit der Kontrollmarke bestätigt die zuständige Behörde des Herstellerlandes, dass ein Edelmetallgegenstand den vorgeschriebenen Feingehalt an Gold, Silber, Platin oder Palladium aufweist. In den Mitgliedstaaten der Wiener Konvention können entsprechend gezeichnete Edelmetallwaren ohne weitere Kontrolle und Stempelung eingeführt werden.
Derzeit gehören der Wiener Konvention elf Staaten an. Nebst der Schweiz sind dies Österreich, die Tschechische Republik, Holland, Dänemark, Finnland, Irland, Norwegen, Portugal, Schweden und Grossbritannien.
Auskunft: Paul Marti, Zentralamt für Edelmetallkontrolle, Tel. 031 322 65 86.
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