Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Vernehmlassung zum Entlastungsprogramm 2003 eröffnet - Bundesrat visiert Verbesserungen von knapp 3,4 Milliarden an
Bern (ots)
02. Jun 2003 (EFD) Das Entlastungsprogramm 2003 für den Bundeshaushalt, das wegen der drastischen Verschlechterung der Steuereingänge nötig wurde, geht in Vernehmlassung. Gemessen am geltenden Finanzplan bringt es für den Bundeshaushalt im Jahr 2006 Verbesserungen von knapp 3,4 Milliarden. Es setzt sich aus rund 70 Einzelmassnahmen zusammen und betrifft alle Aufgabenbereiche des Bundes. Dennoch bleibt es weiterhin möglich, Schwerpunkte zu setzen. So wird der Teuerungsausgleich bei AHV und IV nicht angetastet, und im Bereich Bildung/Forschung/Technik ist ein jährliches Wachstum von effektiv 4,5 % vorgesehen. Im Durchschnitt wachsen die Ausgaben 2002- 2006 jährlich noch um 2,1 %. Angesichts der derzeit schwierigen Situation im Bereich der 2. Säule verzichtet der Bundesrat darauf, eine ergänzende steuerliche Massnahme im Bereich des Versicherungssparens zu beantragen. Im Personalbereich hat er die Sparvorgabe auf rund 350 Millionen festgelegt. Sie soll einerseits durch lohn- und rentenseitige Massnahmen (tieferer Teuerungsausgleich), andererseits durch einen linearen Ab- bzw. Umbau von rund 600 Stellen im zivilen Bereich der Verwaltung erreicht werden. Darüber hinaus werden im Rahmen von Armee XXI bis 2010 auch im VBS netto rund 2500 Stellen abgebaut. Im Vernehmlassungsbericht macht der Bundesrat erneut deutlich, dass für den Fall, dass einzelne Einnahmenteile dauerhaft wegbrechen würden bzw. das Entlastungsprogramm nicht ausreicht, um den Haushalt nachhaltig zu sanieren, steuerliche Massnahmen unausweichlich sein dürften. Die Konsultationen zum Entlastungsprogramm sind in der Woche vom 16. bis 20. Juni vorgesehen. Die Botschaft soll noch vor den Sommerferien verabschiedet werden.
Das Herzstück der bundesrätlichen Sanierungsstrategie ist das haupt- sächlich bei den Ausgaben ansetzende Entlastungsprogramm 2003. Es erfährt gegenüber den Beschlüssen vom 30. April nur noch geringfügi- ge Änderungen. So verzichtet der Bundesrat auf eine ergänzende steu- erliche Massnahme. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um ein Promille musste aus terminlichen Gründen fallen gelassen werden: Angesichts des erheblichen Umstellungsaufwands hätte sich nur eine Kombination mit der Erhöhung der Mehrwertsteuersätze für die IV rechtfertigen las-sen. Diese muss jedoch spätestens anfang 2004 dem Volk unterbreitet werden, um rechtzeitig per 1.1.2005 in Kraft treten zu können. Zu die-sem Zeitpunkt dürfte das Entlastungsprogramm noch in parlamentari-scher Beratung stecken. Ebenfalls nicht weiter verfolgt wird die Idee einer steuerlichen Massnahme im Bereich der Lebensversicherungen (Stempelabgabe). Der Hauptgrund dafür ist die schwierige Situation der 2. Säule.
Tabelle siehe http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2003/06/entlp rog.htm
Kürzungen beim Personal
Konkretisiert hat der Bundesrat im weiteren die Sparmassnahmen beim Personal. Er schlägt einen Mix von lohn- und stellenseitigen Massnahmen vor. Zum einen sind Anpassungen des Teuerungsausgleichs auf Löhnen und Renten vorgesehen. Zum andern sollen im zivilen Bereich der Verwaltung bis 2006 3% der Stellen ab- bzw. umgebaut werden. Dabei sollen 200 Stellen zur Alimentierung neuer und prioritärer Aufgaben in die Bundesratsreserve fliessen, während 400 Stellen definitiv abgebaut werden. Um weitere rund 2500 Stellen wird bis 2010 im Rahmen von Armee XXI auch der Stellenetat des VBS reduziert. Der Abbau soll sozialverträglich und nach Möglichkeit ohne Entlassungen umgesetzt werden.
Verbesserungen von rund 3,4 Milliarden
Insgesamt besteht das Entlastungsprogramm aus über 70 Einzelmassnahmen. Gemessen am Finanzplan vom 30. September 2002 bringt es für den Bundeshaushalt im Jahr 2006 Verbesserungen von knapp 3,4 Milliarden. Davon entfallen rund 85% auf ausgabenseitige Massnahmen. Für das Budgetjahr wird ausgabenseitig eine Vorwirkung von rund 800 Millionen erwartet. Dazu ist es nötig, dass zwei Elemente des Programms schon auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten können: einerseits die Massnahmen im Asylbreich, andererseits die Streichung des für die Rentenhöhe bedeutungslosen Flexa-Beitrags für die AHV . Für diese zwei Massnahmen beantragt der Bundesrat die dringliche Inkraftsetzung. Die übrigen Gesetzesänderungen erfordernden Massnahmen sollen erst 2005 in Kraft treten.
Konjunkturgerecht
Mit der zeitlich gestaffelten Umsetzung des Entlastungsprogramms wird dem derzeit schleppenden Gang der Wirtschaft Rechnung getragen. Zu diesem Zweck unterbreitet der Bundesrat im weiteren eine kleine Revision des Finanzhaushaltgesetzes. Sie sieht vor, ein zum Zeitpunkt der Einführung der Schuldenbremse vorhandenes strukturelles Defizit in vier Schritten abzubauen. Damit kann der Bund seinem antizyklischen, derzeit expansiven finanzpolitischen Kurs weiterhin treu bleiben und mit restriktiven Impulsen zuwarten, bis die Wirtschaft wieder im Aufschwung ist. Das Entlastungsprogramm 2003 wird damit nur geringfügige Bremseffekte zeitigen. Eine von der Eidg. Finanzverwaltung bei der BAK Basel Economics in Auftrag gegebene Studie kommt gemäss provisorischem Schlussbericht zum Ergebnis, dass das Wirtschaftswachstum in den Jahren 2004-2006 durch die Sparmassnahmen gerade um je 0,1 Prozentpunkte gedämpft wird (bei Sparmassnahmen von 5 und mehr Milliarden wäre diese Bremswirkung deutlich höher). Diesen Effekten stehen die Vorteile einer tieferen Zinsbelastung (Sicherung der Handlungsfähigkeit), einer geringeren Beanspruchung der Kapitalmärkte sowie der Vermeidung von Lastenabwälzungen auf künftige Generationen gegenüber.
Das Setzen politischer Schwerpunkte bleibt weiterhin möglich
Auch die Aufgabenerfüllung wird durch das Entlastungsprogramm nicht in Frage gestellt. Es bleibt im Gegenteil weiterhin möglich, politische Prioritäten zu setzen. So wird dem Bereich Bildung, Forschung und Technologie gemessen am Voranschlag 2003 ein jährliches Ausgabenwachstum von effektiv 4,5 Prozent zugestanden.
Ebenfalls nicht angetastet wird die Kaufkrafterhaltung der AHV- und IV-Renten. Im weiteren gelang es, Lastenabwälzungen auf die Kantone weitgehend zu vermeiden. All dies wäre bei Einsparungen in der Grössenordnung von 5 und mehr Milliarden, wie sie von einer Mehrheit des Parlaments gefordert werden, nicht mehr möglich.
Weitergehende Entlastungen: steuerliche Massnahmen im Vordergrund
Der Bundesrat hält solche Vorgaben gerade im Lichte der von ihm in den vergangenen Wochen intensiv geführte Diskussion um Sparstrategien und -möglichkeiten weder für sachlich vertretbar noch für politisch umsetzbar. Er macht im Vernehmlassungsbericht deshalb erneut deutlich, dass bei einem dauerhaften Wegbrechen von Steuern und/oder bei Verwässerung des Sanierungspakets im Parlament nach einnahmenseitigen Kompensationen gesucht werden müsste. Er wird sich dazu bei Vorlage des Legislaturfinanzplans 2005-2007, der den eidg. Räten im Frühjahr des kommenden Jahres unterbreitet wird, näher äussern. Der Bundesrat hebt im Vernehmlassungsbericht sodann hervor, dass eine weitergehende Reduktion der Ausgabenentwicklung, sofern sie politisch als notwendig erachtet wird, tiefgreifende Systemreformen erfordern würde, z.B. im Bereich Soziales und Gesundheit. Solche können jedoch nicht einem einmaligen Kraftakt überbürdet werden. Sie bedürfen vielmehr einer längeren Vorbereitungs- und Beratungszeit und haben auch bezüglich ihrer finanziellen Entlastungswirkung einen anderen Zeithorizont.
Einmalige Aussetzung des Mischindexes bei AHV und IV
Der Bundesrat schlägt vor, bei der nächsten Rentenanpassung (voraussichtlich 2006) einmalig nur die Teuerung auszugleichen. Der Lohnindex soll diesmal nicht berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die Renten nach wie vor steigen, aber weniger stark. So würde die Minimalrente aufgrund der heutigen Annahmen von 1'055 auf 1'085 (statt 1'095)Franken pro Monat steigen und die Maximalrente von 2'110 auf 2'170 (statt 2'190).
Ersatzmassnahmen für den Wegfall der Finanzhilfen des Programms EnergieSchweiz
Gleichzeitig mit dem Entlastungsprogramm schickt der Bundesrat auch Ersatzmassnahmen für den Wegfall der Finanzhilfen des Programms EnergieSchweiz in die Vernehmlassung. Zur Diskussion gestellt werden strengere Vorschriften über den Energieverbrauch von Geräten, Motorfahrzeugen und Gebäuden, was einerseits Verordnungsänderungen (Geräte, Motorfahrzeuge), andererseits eine Anpassung des Energiegesetzes (Gebäude) erfordert. Sodann wird auch eine zweckgebundene Energielenkungsabgabe unterbreitet, die einen Ertrag von ca. 60 Millionen pro Jahr ergeben würde (0,04 Rp./kWh).
Verabschiedung der Botschaft vor den Sommerferien
Bereits im April hat der Bundesrat beschlossen, zum Entlastungsprogramm eine konferenzielle Vernehmlassung durchzuführen. Zu den Konsultationen eingeladen werden die ständigen Vernehmlassungsadressaten (Kantone, politische Parteien, Spitzenverbände der Wirtschaft und der Arbeitnehmer). Sämtliche Interessierten haben aber die Möglichkeit, sich bis 20. Juni schriftlich vernehmen zu lassen. Die Erlassesentwürfe und der erläuternde Bericht sind verfügbar unter:
http://www.efd.admin.ch/d/dok/gesetzgebung/botschaften/. Sie können auch per Post (EFV, Bernerhof, 3003 Bern) oder mail (michael.stalder@efv.admin.ch) bestellt werden. Noch vor den Sommerferien will der Bundesrat die Botschaft an die eidg. Räte endgültig verabschieden.
Tabelle siehe http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2003/06/entlp rog.htm
Auskünfte: Peter Siegenthaler, Direktor EFV, Tel. 031 322 60 05 Karl Schwaar, EFV, Tel 031 323 86 09
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