Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Beratungsfirmen: mehr Transparenz im Beschaffungswesen der Bundesverwaltung
Bern (ots)
16. Jun 2003 (EFD) Beratungsfirmen sind mit Sorgfalt und Umsicht auszuwählen. Dabei müssen vor der Beschaffung einer Dienstleistung Nutzen und Gefahren einer externen Vergabe sorgfältig geprüft werden. Ein sich in Arbeit befindendes Beschaffungsstatistikkonzept werde mehr Transparenz in das an sich schon geregelten Beschaffungswesen der Bundesverwaltung bringen. Dies hält der Bundesrat in Beantwortung einer Interpellation von Nationalrat Hans Widmer (SP/LU) fest.
Mit einer Interpellation hatte Nationalrat Hans Widmer (SP/LU) Auskunft über die Auftragspraxis der Bundesverwaltung und der Bundesbetriebe gegenüber Beratungs- und Revisionsfirmen verlangt.
Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, dass vor der Beschaffung einer Leistung auf dem freien Markt der Nutzen und die Gefahren einer externen Vergabe sorgfältig abgewogen werden sollen. Er vertritt die Auffassung, dass vor jeder Vergabe eines externen Auftrags mit Sorgfalt und Umsicht geprüft wird, ob und in welchem Umfang eine Leistung durch die Bundesverwaltung selbst oder durch eine private Unternehmung erbracht werden soll. Nicht zweckmässig ist der Beizug externer Dienstleistungen dort, wo Daueraufgaben zu erfüllen seien und Kompetenzen eingekauft würden, die im Hinblick auf die künftige Aufgabenerfüllung intern selbst aufgebaut werden müssten.
Weiter führt der Bundesrat in seiner Antwort aus, dass das Beschaffungsverfahren in der Bundesverwaltung durch das Beschaffungsrecht des Bundes (Bundesgesetz bzw. Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen) zentral vorgegeben sei.
Die Bundesverwaltung, als öffentliche Auftraggeberin, müsse Beratungsfirmen mit besonderer Sorgfalt und Umsicht auswählen sowie zielführend aktiv steuern. Der Bundesrat beabsichtige jedoch nicht, Firmen losgelöst von konkreten Beschaffungen auf ihre Leistungsfähigkeit hin zu überprüfen und eine sog. Schwarze Liste zu führen. Er erachte diese Massnahme unter dem Aspekt der Verhältnismässigkeit als problematisch, zudem fehle auch die notwendige gesetzliche Grundlage.
Das Reformprogramm "Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget" (FLAG) habe gezeigt, dass notwendige Umsetzungsunterstützung durchaus mit verwaltungsinternen Fachleuten/-stellen erfolgreich und weitestgehend ohne Beizug externer Spezialisten erbracht werden könne. Der Bundesrat sei bereit, diese Praxis fortzusetzen.
Mangels einer zentral geführten Statistik kann der Bundesrat die Frage, welche Beratungs- und Consultingfirmen in den letzten zwei Jahren Beratungs- und Studienaufträge erhalten haben und welche Kosten damit verbunden waren, nicht beantworten. Das sich in Arbeit befindende neue Beschaffungsstatistikkonzept werde jedoch dem berechtigten Anliegen nach mehr Transparenz in diesem Bereich Rechnung tragen.
Auskunft: Rolf Jenzer, Eidg. Personalamt EPA, Tel. 031 322 70 02
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