Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Bericht über Korruptionsprävention
Bern (ots)
16. Jun 2003 (EFD) In den öffentlichen Verwaltungen der Schweiz wird die Korruption mit einer ganzen Reihe von Massnahmen bekämpft. Der Bundesrat hat heute einen Bericht gutgeheissen, der einen Überblick über diese Massnahmen gibt. Im Anhang enthält der Bericht Hinweise zur Anwendung des Verbots der Vorteilsannahme in der Bundesverwaltung.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates reichte 1999 - anlässlich der Revision des Korruptionsstrafrechts - ein Postulat ein, das die Prüfung von verschiedenen Massnahmen zur Korruptionsprävention in den öffentlichen Verwaltungen verlangte. In Erfüllung dieses Postulats hat der Bundesrat heute einen "Bericht über Korruptionsprävention" gutgeheissen.
Der Bericht wurde von einer Arbeitsgruppe vorbereitet, die unter der Leitung des Eidgenössischen Personalamts EPA stand und in der Bundesstellen aus mehreren Departementen vertreten waren. Kantonale Stellen hatten Gelegenheit, Anregungen einzubringen und zu einem Berichtsentwurf Stellung zu nehmen.
Der Erfolg der Korruptionsprävention hängt, wie der Bericht betont, nicht in erster Linie von einzelnen Instrumenten ab. Entscheidend ist vielmehr das Zusammenspiel einer ganzen Reihe von Massnahmen. Dazu gehören beispielsweise personalrechtliche Vorschriften über die Annahme von Geschenken und über Nebenbeschäftigungen, wirksame interne Kontrollsysteme und die Sensibilisierung der Angestellten für Korruptionsgefährdungen und Präventionsmöglichkeiten.
Ein Thema, das im Zusammenhang mit der Korruptionsprävention immer wieder zu reden gibt, ist die Annahme von Geschenken und anderen Vorteilen durch Angestellte der öffentlichen Verwaltungen. In der Bundesverwaltung ist die Vorteilsannahme grundsätzlich verboten. Ausnahmsweise zulässig ist nur die Annahme von Vorteilen, die geringfügig und sozial üblich sind. Die bewusst offen formulierte Regelung erlaubt Lösungen, die auf jeweilige Situation zugeschnitten sind. Der Bericht bietet in einem Anhang Hilfe zur Konkretisierung dieser Vorschriften im Arbeitsalltag.
Auskunft: Ulrich Schneider, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 01 82
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