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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Keine Abschaffung des Schweizer Bankgeheimnisses

Bern (ots)

25. Jun 2003 (EFD) Es kann nicht im Interesse der
Schweiz liegen, Geschäfte anzuziehen, welche die Bestrebungen der 
Europäischen Union (EU) zur Harmonisierung der Zinsenbesteuerung 
unterlaufen. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine 
Motion von Nationalrat Pierre Tillmanns (SP/VD) fest. Hierzu stünden 
andere Mittel zur Verfügung als die Aufhebung des schweizerischen 
Bankgeheimnisses. Zudem geniesse hierzulande der Schutz der 
Privatsphäre einen hohen Stellenwert. Auch das Bankgeheimnis trage 
zu diesem Schutz bei, bekräftigt die Regierung. Daher lehnt sie den 
entsprechenden Vorstoss ab, in dem die Aufhebung des 
Bankgeheimnisses gefordert wird.
Nationalrat Tillmanns hatte in einer Motion vom 8. November 2002 
gefordert, das Bankgeheimnis aufzuheben und die gesetzlichen 
Grundlagen zu schaffen, damit den Steuer- und Strafbehörden bei 
begründetem Verdacht eine Ermittlung bei den in der Schweiz 
ansässigen Finanzinstituten erlaubt wird.
In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat zunächst fest, dass der 
Schutz der Privatsphäre in der Schweiz einen hohen Stellenwert 
geniesst. Auch das Bankgeheimnis trage zu diesem Schutz bei. Dieses 
sei keineswegs undurchdringbar, da es zahlreiche Bestimmungen 
enthalte, welche seinen Missbrauch ahndeten und im Falle krimineller 
Machenschaften wie Bestechung, Geldwäscherei oder Steuerbetrug den 
schweizerischen Behörden den Zugang zu Bankinformationen eröffneten. 
Solche Auskünfte könnten auch im Rahmen von Rechtshilfegesuchen an 
ausländische Behörden erbracht werden.
Weiter macht der Bundesrat einmal mehr geltend, dass es nicht im 
Interesse der Schweiz liegen könne, Geschäfte anzuziehen, welche die 
Bestrebungen der EU zur Harmonisierung der Zinsenbesteuerung 
unterlaufen. Daher sei die Schweiz im Sinne einer konstruktiven 
Zusammenarbeit mit der EU bereit, im Rahmen ihrer eigenen 
Rechtsordnung und unter der Wahrung des Bankgeheimnisses nach Wegen 
zu suchen, ein solches Ausweichen auf die Schweiz möglichst 
unattraktiv zu machen. Hierzu stünden andere Mittel zur Verfügung 
als die Aufhebung des schweizerischen Bankgeheimnisses. Die Schweiz, 
so der Bundesrat weiter, habe zugunsten der EU vorgeschlagen, auf 
allen aus dem Ausland stammenden Zinseinkünften, die über 
schweizerische Zwischenstellen an eine in der EU wohnhafte 
natürliche Person bezahlt werden, eine Zahlstellensteuer von bis zu 
35 Prozent zu erheben. Damit sei der EU ein dem Meldesystem 
mindestens gleichwertiges Angebot unterbreitet worden. Am 3. Juni 
2003 habe der EU-Finanzministerrat einem Staatsvertragsentwurf 
zugestimmt.
Aus den dargelegten Gründen beantragt der Bundesrat, die Motion 
abzulehnen.
Auskunft: 
François Bastian, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 52
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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