Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Keine Abschaffung des Schweizer Bankgeheimnisses
Bern (ots)
25. Jun 2003 (EFD) Es kann nicht im Interesse der Schweiz liegen, Geschäfte anzuziehen, welche die Bestrebungen der Europäischen Union (EU) zur Harmonisierung der Zinsenbesteuerung unterlaufen. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Motion von Nationalrat Pierre Tillmanns (SP/VD) fest. Hierzu stünden andere Mittel zur Verfügung als die Aufhebung des schweizerischen Bankgeheimnisses. Zudem geniesse hierzulande der Schutz der Privatsphäre einen hohen Stellenwert. Auch das Bankgeheimnis trage zu diesem Schutz bei, bekräftigt die Regierung. Daher lehnt sie den entsprechenden Vorstoss ab, in dem die Aufhebung des Bankgeheimnisses gefordert wird.
Nationalrat Tillmanns hatte in einer Motion vom 8. November 2002 gefordert, das Bankgeheimnis aufzuheben und die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit den Steuer- und Strafbehörden bei begründetem Verdacht eine Ermittlung bei den in der Schweiz ansässigen Finanzinstituten erlaubt wird.
In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat zunächst fest, dass der Schutz der Privatsphäre in der Schweiz einen hohen Stellenwert geniesst. Auch das Bankgeheimnis trage zu diesem Schutz bei. Dieses sei keineswegs undurchdringbar, da es zahlreiche Bestimmungen enthalte, welche seinen Missbrauch ahndeten und im Falle krimineller Machenschaften wie Bestechung, Geldwäscherei oder Steuerbetrug den schweizerischen Behörden den Zugang zu Bankinformationen eröffneten. Solche Auskünfte könnten auch im Rahmen von Rechtshilfegesuchen an ausländische Behörden erbracht werden.
Weiter macht der Bundesrat einmal mehr geltend, dass es nicht im Interesse der Schweiz liegen könne, Geschäfte anzuziehen, welche die Bestrebungen der EU zur Harmonisierung der Zinsenbesteuerung unterlaufen. Daher sei die Schweiz im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der EU bereit, im Rahmen ihrer eigenen Rechtsordnung und unter der Wahrung des Bankgeheimnisses nach Wegen zu suchen, ein solches Ausweichen auf die Schweiz möglichst unattraktiv zu machen. Hierzu stünden andere Mittel zur Verfügung als die Aufhebung des schweizerischen Bankgeheimnisses. Die Schweiz, so der Bundesrat weiter, habe zugunsten der EU vorgeschlagen, auf allen aus dem Ausland stammenden Zinseinkünften, die über schweizerische Zwischenstellen an eine in der EU wohnhafte natürliche Person bezahlt werden, eine Zahlstellensteuer von bis zu 35 Prozent zu erheben. Damit sei der EU ein dem Meldesystem mindestens gleichwertiges Angebot unterbreitet worden. Am 3. Juni 2003 habe der EU-Finanzministerrat einem Staatsvertragsentwurf zugestimmt.
Aus den dargelegten Gründen beantragt der Bundesrat, die Motion abzulehnen.
Auskunft: François Bastian, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 52
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