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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Bund begrüsst und unterstützt Pool-Lösung

Bern (ots)

27. Jun 2003 (EFD) Unter der Führung der skyguide
entsteht ein Pool, der die Ansprüche der Angehörigen und der anderen 
Geschädigten des tragischen Flugunfalls vom 1. Juli 2002 über dem 
süddeutschen Überlingen aussergerichtlich erfüllen soll. Die 
Schweizerische Eidgenossenschaft und Deutschland beteiligen sich 
freiwillig an einer Pool-Lösung. Mit der Unterzeichnung einer 
Vereinbarung wurde der Grundstein für eine rasche und faire Lösung 
gelegt. Die Beiträge der Schweiz und Deutschlands flankieren die 
Leistung von skyguide bzw. deren Versicherern und bilden die 
Grundlage für Beteiligungen weiterer Involvierter. Mit dieser Geste 
will der Bundesrat ohne Anerkennung von Rechtspflichten zu einer 
Lösung beitragen, welche den Anliegen der Angehörigen der Opfer 
sowie der anderen Geschädigten entgegen kommt und die auf einer 
bewährten Form basiert. Die Zustimmung der Finanzdelegation der 
eidg. Räte zum Nachtragskredit liegt vor.
Vor 12 Monaten hat sich über dem süddeutschen Überlingen ein 
tragischer Flugunfall ereignet, der 71 Menschen, worunter viele 
Kinder, das Leben gekostet hat. Angesichts der äusserst 
komplizierten Rechtlage dieser Tragödie hat der Bundesrat zu 
Gesprächen Hand geboten, um Lösungen zu finden, welche es 
ermöglichen, dass die Angehörigen der Opfer und andere Geschädigte 
auf unkompliziertem Weg und ohne jahrelange gerichtliche 
Auseinandersetzungen korrekt abgegolten werden können. Die von der 
skyguide bzw. deren Versicherern geführten Verhandlungen haben zu 
einem erfolgreichen Abschluss einer Vereinbarung geführt, wonach 
sich die skyguide, bzw. die Versicherer, Deutschland und die Schweiz 
verpflichten, im Hinblick auf eine aussergerichtliche Gesamtlösung 
einen Pool zu äufnen, aus dem begründete Ansprüche abgegolten 
werden. Die Schweiz beteiligt sich daran mit einem in der 
Vereinbarung festgehaltenen Maximalbetrag, obwohl der Bund rechtlich 
in keiner Weise dazu verpflichtet wäre. Diese Beiträge flankieren 
die Leistung von skyguide bzw. deren Versicherern. Der Beitrag der 
Eidgenossenschaft wurde vom Bundesrat beschlossen und von der 
Finanzdelegation der eidgenössischen Räte genehmigt (nicht dringlich 
bevorschusster Verpflichtungskredit zu Lasten der laufenden 
Rechnung). Mit dieser grosszügigen Geste macht die Schweiz deutlich, 
dass sie das Anliegen der Angehörigen sowie der anderen Geschädigten 
nach einer raschen Lösung respektiert und unterstützt, zumal sich 
aussergerichtliche Pool-Lösungen bei komplexen Grossunfällen bewährt 
haben. Der Bund hofft, dass nun eine einvernehmliche 
Entschädigungslösung gefunden werden kann.
Hinweis an die Redaktionen:
  • Informationen zum Pool, zur Funktionsweise solcher Entschädigungslösungen und zum weiteren Vorgehen werden durch die skyguide (Medienstelle skyguide; 022 417 40 08, erteilt.)
  • Informationen zur Bundesbeteiligung: Kommunikation EFD, Daniel Eckmann, Tel 031 322 63 01
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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