Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Bund begrüsst und unterstützt Pool-Lösung
Bern (ots)
27. Jun 2003 (EFD) Unter der Führung der skyguide entsteht ein Pool, der die Ansprüche der Angehörigen und der anderen Geschädigten des tragischen Flugunfalls vom 1. Juli 2002 über dem süddeutschen Überlingen aussergerichtlich erfüllen soll. Die Schweizerische Eidgenossenschaft und Deutschland beteiligen sich freiwillig an einer Pool-Lösung. Mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung wurde der Grundstein für eine rasche und faire Lösung gelegt. Die Beiträge der Schweiz und Deutschlands flankieren die Leistung von skyguide bzw. deren Versicherern und bilden die Grundlage für Beteiligungen weiterer Involvierter. Mit dieser Geste will der Bundesrat ohne Anerkennung von Rechtspflichten zu einer Lösung beitragen, welche den Anliegen der Angehörigen der Opfer sowie der anderen Geschädigten entgegen kommt und die auf einer bewährten Form basiert. Die Zustimmung der Finanzdelegation der eidg. Räte zum Nachtragskredit liegt vor.
Vor 12 Monaten hat sich über dem süddeutschen Überlingen ein tragischer Flugunfall ereignet, der 71 Menschen, worunter viele Kinder, das Leben gekostet hat. Angesichts der äusserst komplizierten Rechtlage dieser Tragödie hat der Bundesrat zu Gesprächen Hand geboten, um Lösungen zu finden, welche es ermöglichen, dass die Angehörigen der Opfer und andere Geschädigte auf unkompliziertem Weg und ohne jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen korrekt abgegolten werden können. Die von der skyguide bzw. deren Versicherern geführten Verhandlungen haben zu einem erfolgreichen Abschluss einer Vereinbarung geführt, wonach sich die skyguide, bzw. die Versicherer, Deutschland und die Schweiz verpflichten, im Hinblick auf eine aussergerichtliche Gesamtlösung einen Pool zu äufnen, aus dem begründete Ansprüche abgegolten werden. Die Schweiz beteiligt sich daran mit einem in der Vereinbarung festgehaltenen Maximalbetrag, obwohl der Bund rechtlich in keiner Weise dazu verpflichtet wäre. Diese Beiträge flankieren die Leistung von skyguide bzw. deren Versicherern. Der Beitrag der Eidgenossenschaft wurde vom Bundesrat beschlossen und von der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte genehmigt (nicht dringlich bevorschusster Verpflichtungskredit zu Lasten der laufenden Rechnung). Mit dieser grosszügigen Geste macht die Schweiz deutlich, dass sie das Anliegen der Angehörigen sowie der anderen Geschädigten nach einer raschen Lösung respektiert und unterstützt, zumal sich aussergerichtliche Pool-Lösungen bei komplexen Grossunfällen bewährt haben. Der Bund hofft, dass nun eine einvernehmliche Entschädigungslösung gefunden werden kann.
Hinweis an die Redaktionen:
- Informationen zum Pool, zur Funktionsweise solcher Entschädigungslösungen und zum weiteren Vorgehen werden durch die skyguide (Medienstelle skyguide; 022 417 40 08, erteilt.)
- Informationen zur Bundesbeteiligung: Kommunikation EFD, Daniel Eckmann, Tel 031 322 63 01
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