Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Entlastungsprogramm wirkt sich auch auf Personalbereich aus
Bern (ots)
03. Sep 2003 (EFD) Weil die Personalausgaben mit fast fünf Milliarden Franken über acht Prozent der Gesamtausgaben des Bundes ausmachen, kann der Personalbereich bei den Einsparungen nicht ausgenommen werden. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage von Nationalrat Andreas Gross (SP/ZH) fest.
Gross hatte in seiner Einfachen Anfrage vom 7. Mai 2003 vom Bundesrat Auskunft darüber verlangt, wie die Einsparung von 600 Stellen ohne gleichzeitigen Abbau von Aufgaben zu realisieren sei. Anlass zur Sorge war für ihn, dass die Erhöhung der Arbeitsbelastung des Bundespersonals negative Auswirkungen auf das Betriebsklima zeitigen könnte.
Angesichts des Aufgabenwachstums in der Bundesverwaltung geht mit einem Stellenabbau zwangsläufig die Notwendigkeit gesteigerter Arbeitseffizienz einher, hält der Bundesrat in seiner Antwort fest. Diese werde durch den Einsatz moderner Kommunikations- und Informationstechnik begünstig. Die periodisch durchgeführten Personalumfragen hätten bisher keine negativen Auswirkungen auf das Arbeitsklima ausgewiesen, sondern eine hohe Konstanz der Arbeitszufriedenheit in der allgemeinen Bundesverwaltung festgestellt.
Die Verfassung verpflichtet Bundesrat und Parlament zur Sanierung des Haushalts. Mit fast fünf Milliarden machen die Personalausgaben über acht Prozent der Gesamtausgaben des Bundes aus. Laut Bundesrat kann deshalb der Personalbereich bei den Einsparungen zur Entlastung des Bundeshaushalts nicht ausgenommen werden. Den vorgeschlagenen Mix von stellen- und lohnbezogenen Sparmassassnahmen bezeichnet die Landesregierung als angemessen und personalpolitisch vertretbar.
Auskunft: Markus Heuberger, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 52
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