Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Keine zusätzlichen Massnahmen erforderlich gegen Diskriminierung bei der Personalbeurteilung
Bern (ots)
03. Sep 2003 (EFD) Im Rahmen von Personalbeurteilungsgesprächen sind Diskriminierungen nicht auszuschliessen, beispielsweise aufgrund des Geschlechts. Angesichts bestehender Anstrengungen sieht der Bundesrat zur Zeit aber keine Notwendigkeit für die Einführung zusätzlicher Steuerungsmassnahmen in der Bundesverwaltung. Dies schreibt er in seiner Antwort auf eine Motion von Nationalrätin Franziska Teuscher (GB/BE).
Teuscher hatte in ihrer Motion vom 20. Juni 2003 Massnahmen verlangt, damit weibliche Bundesangestellte bei den lohnwirksamen Personalbeurteilungsgesprächen diskriminierungsfrei beurteilt würden.
Der Bundesrat ist sich der Problematik der geschlechtsspezifischen Diskriminierung im Rahmen der Personalbeurteilungsgespräche bewusst. Der Zwischenbericht über die erste Runde der Personalbeurteilung zeigt auf, dass bei den überdurchschnittlichen Beurteilungsstufen ("übertrifft die Anforderungen deutlich" und "übertrifft die Anforderungen in hohem Masse") der Anteil der Frauen gegenüber jenem der Männer leicht geringer ist. Bei den unterdurchschnittlichen Beurteilungen ("entspricht den Anforderungen teilweise") sind die Männer ebenfalls leicht übervertreten.
Das Ziel einer Personalbeurteilung ohne Diskriminierung hinsichtlich Geschlecht, Lebensalter, Sprache, Position, Nationalität oder Religion ist unbestritten. Der Bundesrat hat die entsprechenden Grundsätze in der Bundespersonalverordnung (Artikel 16 Absatz 1) festgehalten und mit den Weisungen zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung vom 22. Januar 2003 bekräftigt.
Um die Anwendung des Lohnsystems und die Durchführung der Personalbeurteilung zu überprüfen, hat der Bundesrat im Dezember 2001 Qualitätssicherungsmassnahmen beschlossen. Sowohl zentral (durch das Eidg. Personalamt) als auch in den Departementen werden Mitarbeitende und Vorgesetzte für die Beurteilungsgespräche geschult. Dabei kommen unter anderem mögliche Diskriminierungen zur Sprache. Weiter sind auf dem Intranet der Bundesverwaltung verschiedene Dokumente abrufbar, die Mitarbeitende, Führungskräfte und Personalfachleute in bezug auf die Problematik der Diskriminierung bei Personalbeurteilungsgesprächen sensibilisieren sollen.
Aufgrund der bestehenden Massnahmen möchte der Bundesrat zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine zusätzlichen Vorschriften gegen Diskriminierung bei der Personalbeurteilung in der Bundesverwaltung erlassen. Er beantragt daher, die Motion Teuscher in ein Postulat umzuwandeln.
Auskunft: Gabrielle Merz Turkmani, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 27
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