Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Keine Verschärfung des Steuerstrafrechts notwendig
Bern (ots)
03. Sep 2003 (EFD) Zwar erachtet der Bundesrat die gesetzlichen Sanktionen zur Bekämpfung von vollendeter und versuchter Steuerhinterziehung als ausreichend, um erfolgreich gegen die Steuerdelinquenz vorzugehen. Wegen der neueren Rechtsprechung des Strassburger Gerichtshofs für Menschenrechte soll aber eine Expertenkommission das Steuerstrafvergehen einer kritischen Prüfung unterziehen. Zudem ist von dieser der sich aufgrund weiterer neuerer Entwicklungen ergebende Handlungsbedarf im Bereich des Steuerstrafrechts und der Amtshilfe aufzuzeigen. Mit diesem Beschluss tritt der Bundesrat auf eine Forderung von Nationalrätin Franziska Teuscher (BE/Grüne) ein; er ist bereit, ihre Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Nationalrätin Teuscher hatte in ihrer Motion vom 21. März 2003 verlangt, die Kompetenzen der Abteilung Besondere Steueruntersuchungen (BSU) der Eidg. Steuerverwaltung auszuweiten und deren Stellenetat schrittweise aufzustocken. Zudem sei die Strafandrohung für vollendete bzw. versuchte Steuerhinterziehung zu verschärfen.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass sich die Tätigkeit der BSU bewährt habe. Sie sei eine zentrale Stelle mit dem nötigen Fachwissen zur Durchführung von meist kantonsübergreifenden Untersuchungen bei Verdacht auf schwere Steuerwiderhandlungen. Ihr komme somit eine unterstützende Funktion für die Kantone zu. Die von der Motionärin geforderte Konzentration der Untersuchung und Verfolgung der Steuerhinterziehung beim und durch den Bund könne zwar Vorteile bringen. Eine solche Kompetenzverschiebung würde jedoch schwerwiegende staatspolitische Fragen aufwerfen, da nicht der Bund für die Erhebung der direkten Steuern zuständig sei. Diese Aufgabe falle den Kantonen zu; diese könnten auch allfällige Zwangsmassnahmen anordnen. Die Konzentration von Veranlagungsverfahren und Zwangsmassnahmen im Kanton sei somit konsequent und zweckmässig. Die BSU, so der Bundesrat weiter, solle auch in Zukunft dort eingesetzt werden, wo dies infolge der kantonsübergreifenden Sachverhalte oder der Schwere der Steuerwiderhandlungen Sinn mache. Ob zur Erfüllung dieses Auftrags der Stellenetat der BSU weiter aufzustocken sei, werde eine Gesamtsicht zum Ressourceneinsatz bei der Steuererhebung aufzeigen, die im Rahmen eines bundesrätlichen Prüfauftrags derzeit vorgenommen werde.
Expertenkommission soll Abhilfe schaffen
Gemäss der Landesregierung sind die im Bundesgesetz über die direkten Bundessteuern und in den kantonalen Steuergesetzen festgeschriebenen Sanktionen für vollendete und versuchte Steuerhinterziehung ausreichend, um erfolgreich gegen die Steuerdelinquenz vorzugehen. Eine Verschärfung der Strafandrohung dränge sich daher nicht auf. Allerdings sei das geltende Steuerrecht auf allen Ebenen möglichst konsequent und umfassend durchzusetzen. Namentlich sei auch die Bussenpraxis der Rechtsprechung des Bundesgerichts und der Europäischen Menschenrechtskonvention anzupassen. Probleme bei der Handhabung und Anwendung des Steuerstrafrechts bestünden nicht zuletzt aufgrund der neueren Rechtsprechung des Strassburger Gerichtshofs für Menschenrechte. Hierzu würden von einer noch ins Leben zu rufenden Expertenkommission für ein Bundesgesetz über Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe in Steuerstrafsachen Vorschläge erarbeitet.
Der Bundesrat beantragt daher, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Auskunft: Fritz Zaugg, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 74 22.
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