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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Keine Verschärfung des Steuerstrafrechts notwendig

Bern (ots)

03. Sep 2003 (EFD) Zwar erachtet der Bundesrat die
gesetzlichen Sanktionen zur Bekämpfung von vollendeter und 
versuchter Steuerhinterziehung als ausreichend, um erfolgreich gegen 
die Steuerdelinquenz vorzugehen. Wegen der neueren Rechtsprechung 
des Strassburger Gerichtshofs für Menschenrechte soll aber eine 
Expertenkommission das Steuerstrafvergehen einer kritischen Prüfung 
unterziehen. Zudem ist von dieser der sich aufgrund weiterer neuerer 
Entwicklungen ergebende Handlungsbedarf im Bereich des 
Steuerstrafrechts und der Amtshilfe aufzuzeigen. Mit diesem 
Beschluss tritt der Bundesrat auf eine Forderung von Nationalrätin 
Franziska Teuscher (BE/Grüne) ein; er ist bereit, ihre Motion als 
Postulat entgegenzunehmen.
Nationalrätin Teuscher hatte in ihrer Motion vom 21. März 2003 
verlangt, die Kompetenzen der Abteilung Besondere 
Steueruntersuchungen (BSU) der Eidg. Steuerverwaltung auszuweiten 
und deren Stellenetat schrittweise aufzustocken. Zudem sei die 
Strafandrohung für vollendete bzw. versuchte Steuerhinterziehung zu 
verschärfen.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass sich die Tätigkeit 
der BSU bewährt habe. Sie sei eine zentrale Stelle mit dem nötigen 
Fachwissen zur Durchführung von meist kantonsübergreifenden 
Untersuchungen bei Verdacht auf schwere Steuerwiderhandlungen. Ihr 
komme somit eine unterstützende Funktion für die Kantone zu. Die von 
der Motionärin geforderte Konzentration der Untersuchung und 
Verfolgung der Steuerhinterziehung beim und durch den Bund könne 
zwar Vorteile bringen. Eine solche Kompetenzverschiebung würde 
jedoch schwerwiegende staatspolitische Fragen aufwerfen, da nicht 
der Bund für die Erhebung der direkten Steuern zuständig sei. Diese 
Aufgabe falle den Kantonen zu; diese könnten auch allfällige 
Zwangsmassnahmen anordnen. Die Konzentration von 
Veranlagungsverfahren und Zwangsmassnahmen im Kanton sei somit 
konsequent und zweckmässig. Die BSU, so der Bundesrat weiter, solle 
auch in Zukunft dort eingesetzt werden, wo dies infolge der 
kantonsübergreifenden Sachverhalte oder der Schwere der 
Steuerwiderhandlungen Sinn mache. Ob zur Erfüllung dieses Auftrags 
der Stellenetat der BSU weiter aufzustocken sei, werde eine 
Gesamtsicht zum Ressourceneinsatz bei der Steuererhebung aufzeigen, 
die im Rahmen eines bundesrätlichen Prüfauftrags derzeit vorgenommen 
werde.
Expertenkommission soll Abhilfe schaffen
Gemäss der Landesregierung sind die im Bundesgesetz über die 
direkten Bundessteuern und in den kantonalen Steuergesetzen 
festgeschriebenen Sanktionen für vollendete und versuchte 
Steuerhinterziehung ausreichend, um erfolgreich gegen die 
Steuerdelinquenz vorzugehen. Eine Verschärfung der Strafandrohung 
dränge sich daher nicht auf. Allerdings sei das geltende Steuerrecht 
auf allen Ebenen möglichst konsequent und umfassend durchzusetzen. 
Namentlich sei auch die Bussenpraxis der Rechtsprechung des 
Bundesgerichts und der Europäischen Menschenrechtskonvention 
anzupassen. Probleme bei der Handhabung und Anwendung des 
Steuerstrafrechts bestünden nicht zuletzt aufgrund der neueren 
Rechtsprechung des Strassburger Gerichtshofs für Menschenrechte. 
Hierzu würden von einer noch ins Leben zu rufenden 
Expertenkommission für ein Bundesgesetz über Steuerstrafrecht und 
internationale Amtshilfe in Steuerstrafsachen Vorschläge erarbeitet.
Der Bundesrat beantragt daher, die Motion in ein Postulat 
umzuwandeln.
Auskunft: Fritz Zaugg, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 74 22.
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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