Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Untersuchung im Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Bern (ots)
24. Sep 2003 (EFD) Auf Ersuchen von Gustave Marchand, Direktor des Bundesamtes für Bauten und Logistik BBL, hat das Eidg. Finanzdepartement EFD heute Mittwoch eine Untersuchung im BBL angeordnet. Ein externer Anwalt wird dem Vorwurf des systematischen Mobbings nachgehen. Weitere Vorwürfe an die Amtsleitung, sie habe bei verschiedenen Projekten Misswirtschaft betrieben, werden auf Anordnung der Finanzdelegation der Eidg. Räte durch die Eidg. Finanzkontrolle EFK untersucht.
Im August haben zwei Mitarbeitende des BBL Aufsichtsbeschwerde gegen die Amtsleitung des BBL eingereicht. Der darin erhobene Vorwurf des systematischen Mobbings fand im September Eingang in einen Teil der Sonntagspresse, in welcher er mit Vorwürfen der Misswirtschaft angereichert wurde. Seit Einreichung der Aufsichtsbeschwerden gelangten zwei weitere Personen mit weiteren Vorwürfen schriftlich an das EFD. Das EFD wurde dabei ersucht, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um die von den Betroffenen als unerträglich empfundene Arbeitssituation zu beendigen. Zudem hatte Nationalrat Peter Vollmer (SP/BE) in einer Interpellation vom 5. Juni 2002 Auskunft über die angeblich "inakzeptable Personalpolitik gegenüber den Gebäudebetriebsmitarbeitern" verlangt. Unbefriedigt von der bundesrätlichen Antwort vom 7. März 2003, doppelte Vollmer am 20. Juni 2003 nach und sprach von "einer prekären Personal- und Amtssituation im BBL".
Das EFD und das BBL haben ein eminentes Interesse daran, die Situation zu klären und den geordneten Verwaltungsablauf im BBL sicherzustellen. Dies kann nur durch eine umfassende und objektive Prüfung der im Raum stehenden Vorwürfe herbeigeführt werden. Die Amtsleitung des BBL hat selbst beim EFD um die Einleitung der heute angeordneten Untersuchung ersucht.
Der Vorwurf der Misswirtschaft (Anmietung nicht benötigter Räumlichkeiten) soll - im Auftrag der Finanzdelegation - von der EFK untersucht werden, was der Direktor des BBL ausdrücklich begrüsst. Dieser zweite Vorwurf ist nicht direkt Gegenstand der heute angeordneten Untersuchung.
Eine Untersuchung im Rahmen eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens dient dazu, einen Sachverhalt festzustellen und richtet sich deshalb nicht gegen bestimmte Personen. Die Schwere und Natur der erhobenen Vorwürfe stellen jedoch eine starke Belastung für das Vertrauensverhältnis zwischen der Amtsleitung und den betroffenen Personen dar. Diese selbst machten gegenüber dem EFD geltend, ihre Arbeitssituation sei für sie unerträglich geworden. Auf Grund der schwierigen Situation würde bei weiterem Zusehen der geordnete Verwaltungsablauf im BBL teilweise empfindlich gestört.
Angesichts dieser Umstände hat das EFD nach Anhörung von drei Betroffenen verfügt, diese nach Möglichkeit bis zum Abschluss der Untersuchungen ausserhalb des BBL einzusetzen. Bis eine geeignete Einsatzmöglichkeit gefunden ist, werden sie freigestellt.
Auskunft: Jules Busslinger, Eidg. Finanzdepartement, Tel.: 031 324 00 38
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