Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: PUBLICA verwaltet ab Oktober ihr Pensionskassenvermögen selber
Bern (ots)
26. Sep 2003 (EFD) Der Bundesrat hat am 10. September die Zuständigkeit für das Wertschriften-Management per 1. Oktober 2003 von der Eidg. Finanzverwaltung an die Pensionskasse des Bundes PUBLICA übertragen.
Im Dezember 1998 hat die Bundesversammlung das Finanzhaushaltgesetz mit einer Ermächtigung zur Anlage der Gelder der Pensionskasse des Bundes am Markt ergänzt. In der Folge hat die Eidg. Finanzverwaltung (EFV) bei der Bundestresorerie eine Anlageorganisation aufgebaut und am 1. Juli 1999 aufgrund der vom Bundesrat am 5. Mai 1999 beschlossenen Anlagestrategie mit der Anlage der Pensionskassengelder am Markt begonnen.
Das Bundesgesetz vom 23. Juni 2000 über die Pensionskasse des Bundes sieht vor, dass die EFV bis längstens drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes für die Verwaltung des Vermögens der Pensionskasse des Bundes zuständig ist. Nach der Wahl der paritätische Kassenkommission im Frühjahr 2002 wurde ein unter der Leitung von Herrn Prof. Erwin Heri stehender Anlageausschuss eingesetzt, der seine Funktionen nach seiner konstituierenden Sitzung im September 2002 übernahm.
Der Bundesrat hat beschlossen, die Zuständigkeit der Verwaltung des Vermögens der Pensionskasse des Bundes per 1. Oktober 2003 an PUBLICA zu übergeben, die am 1. Juni 2003 ihre rechtliche Selbständigkeit erlangt hat. Ein reibungsloser Übergang der Vermögensverwaltungsaufgabe ist gewährleistet, weil mit der Verantwortung auch das Team, das heute in der Bundestresorerie die Wertschriften verwaltet, zu PUBLICA wechselt.
Auskunft: Felix Senn, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 323 58 83
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