Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Steuerpaket 2001: Der geschätzte Ertrags-ausfall fällt beim Inkrafttreten höher aus
Bern (ots)
15. Okt 2003 (EFD) Aktualisierte Berechnungen zeigen, dass beim Inkrafttreten des Steuerpakets mit höheren Mindererträgen zu rechnen ist. Für die Ehe- und Familienbesteuerung steigt der geschätzte Ertrags-ausfall bei der direkten Bundesteuer von 1,22 auf rund 1,5 Milliarden Franken für die Steuerperiode 2004. Auch der Systemwechsel beim Wohneigentum verursacht bei der direkten Bundessteuer höhere Mindererträge. Dies hat der Bundesrat in seiner Antwort auf eine dringliche Einfache Anfrage von Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG) heute bekannt gegeben.
Auf der Basis aktualisierter Berechnungen hatte Nationalrätin Meier- Schatz in einer dringlichen Einfachen Anfrage vom 24. September 2003 Auskunft über die durch das Steuerpaket verursachten Mindererträge verlangt.
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass er die im Vorstoss geäusserte Vermutung, eine Aktualisierung der Berechnungen müsse zu einer deutlichen Korrektur der geschätzten Mindererträge nach unten führen, nicht teilt. Denn der in den letzten Jahren erfolgte Einbruch bei den Erträgen der direkten Bundessteuer sei ausschliesslich auf die juristischen Personen zurückzuführen. Daraus ergäben sich jedoch keine Konsequenzen für die Minderertragsschätzungen bei der Ehe- und Familienbesteuerung.
Die Schätzungen für die direkte Bundessteuer bei den natürlichen Personen basieren gemäss Bundesrat auf der Entwicklung der Einkommen gemäss volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung und den Prognosen der BAK Basel Economics. Der in diesem Zusammenhang relevante Sollertrag (die für ein bestimmtes Steuerjahr in Rechnung gestellte Steuer, unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Eingangs beim Bund) nehme - ohne Berücksichtung der Ehe- und Familienbesteuerungsreform - von rund 6,2 Milliarden (Steuerperiode 1999) auf geschätzte 7,4 Milliarden Franken (Steuerperiode 2004) zu. Auf Grund dieses höheren Ertragsniveaus zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform steige auch der geschätzte Ertragsausfall: von 1,22 Milliarden Franken, die sich noch auf den Sollertrag für die Steuerperiode 2000/01 stützten, auf rund 1,5 Milliarden Franken beim Sollertrag für die Steuerperiode 2004.
Bezüglich der aufgrund des Systemwechsels geschätzten Mindererträge bei der Wohneigentumsbesteuerung hält der Bundesrat fest, dass diese auf der Analyse von rund 300'000 Steuererklärungen aus der Steuerperiode 1997/98 beruhen. Da der Sollertrag der natürlichen Personen in der Zwischenzeit gestiegen sei, verursache der von den eidgenössischen Räten beschlossene Systemwechsel bei der direkten Bundessteuer ebenfalls höhere Mindererträge, die indessen mangels neuerer Grundlagen nicht näher beziffert werden könnten. Aus diesem Grund und weil der Systemwechsel erst im Jahr 2008 in Kraft treten soll, verzichte das Eidg. Finanzdepartement auf jegliche Zukunftsprojektion.
Was die zu erwartenden Mindereinnahmen bei den Staats- und Gemeindesteuern betrifft, nimmt der Bundesrat keine Stellung. Der Handlungsbedarf (beispielsweise bei den Tarifen für Verheiratete) sei von Kanton zu Kanton zu unterschiedlich. Zudem hätten die Kantone bei der Umsetzung finanzpolitisch einen gewissen Handlungsspielraum, und der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) fehlten die hierfür nötigen statistischen Grundlagen. Die Schätzungen der Mindererträge bei den Staats- und Gemeindesteuern können somit nicht von der ESTV, sondern nur von den Kantonen vorgenommen werden.
Auskunft: Kurt Dütschler, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 73 77 (Nach- mittag) Lukas Schneider, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 079 239 98 21 (bis 10.30 Uhr), 031 324 91 92 (ab 14.30 Uhr)
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