Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Versicherungsmodelle nicht rechtswidrig
Bern (ots)
15. Okt 2003 (EFD) "Die steigende Lebenserwartung und der Kapitalmarkt können nicht einfach negiert werden." Das macht der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Dringliche Anfrage der SP- Fraktion vom 17. September 2003 mit dem Titel "Berufliche Vorsorge. Rechtswidrige Versicherungsmodelle" klar. In den Antworten auf insgesamt 24 Fragen betont er, dass die Annahmen, die den neuen Tarifen der "Winterthur Leben" und anderer Lebensversicherer zugrundeliegen, realistisch seien.
Fragen stellte die SP-Fraktion vorab zu den Sterbetafeln und der Lebenserwartung, die der Berechnung des Umwandlungssatzes zugrundeliegen. Der Bundesrat betont in seiner Antwort, dass die verwendeten Sterbetafeln nicht missbräuchlich seien. Nicht missbräuchlich sei auch, dass die Versicherer von der Lebenserwartung eines 65jährigen BVG-Versicherten ausgehen - denn diese liege höher als die der Gesambevölkerung.
Ferner fand die SP, auch die "Winterthur Leben" müsse sich an den Mindestzins halten. Dem entgegnet der Bundesrat, dass die Vorsorgeeinrichtung den Mindestzins garantieren müsse. Und im "Modell Winterthur" sei dies nicht mehr der Lebensversicherer - dieser übernehme nurmehr die Rückdeckung. Dessen Zinsgarantie von 2% stehe also nicht im Widerspruch zum BVG.
Nicht näher geht der Bundesrat schliesslich auf die Anregung der SP ein, das "Modell Winterthur" zu sistieren: Er hat am 26. September 2003 bereits ein Postulat der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit mit dieser Forderung abgelehnt (vgl. Pressemitteilung vom 26.9.03).
Auskunft: Patrick Jecklin, Information Bundesamt für Privatversicherungen, Tel 031/325 01 65
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