Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Neue Bundesgerichtssitze: Beteiligungsschlüssel für Aufbaukosten wird gemeinsam erarbeitet
Bern (ots)
17. Okt 2003 (EFD) An einer lösungsorientierten Aussprache zwischen Vertretungen des Bundesrates und beider Kantonsregierungen wurde am Mittwoch der Grundsatz bestätigt, wonach sich die Standortkantone St. Gallen und Tessin in angemessener Form an den Aufbaukosten für die Sitze der beiden neuen Bundesgerichte beteiligen werden. Noch liegen die ersten Vorstellungen auseinander. Anlässlich der Lagebeurteilung konnte jedoch eine gewisse Annäherung der Positionen erreicht werden. In gemeinsamen Folgearbeiten sollen noch dieses Jahr die Modalitäten der verschiedenen Finanzierungsmodelle, darunter auch Kauf- und Mietlösungen vertieft geprüft und eine Objektivierung der Berechnungsgrundlagen erarbeitet werden. Der Zeitplan bis zur Inbetriebnahme des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen bzw. des Bundesstrafgerichts in Bellinzona lässt dafür genügend Raum, zumal die baulichen und planerischen Arbeiten weitergeführt werden. Die Kosten für den Betrieb der neuen Gerichte werden vollumfänglich vom Bund getragen.
Am 21. Juni 2002 hat das Parlament das Bundesgesetz über den Sitz des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts verabschiedet und darin Bellinzona und St.Gallen als Sitz für die neuen Bundesgerichte festgelegt. Gleichzeitig ermächtigte es den Bundesrat, mit den Standortkantonen Tessin und St.Gallen einen Vertrag über die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Errichtung des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts abzuschliessen.
Konstruktive Verhandlungen auf Regierungsebene
Anschliessend wurden auf technischer und politischer Ebene die notwendigen Projektkonkretisierungen und Kostenberechnungen durchgeführt, sowie erste Verhandlungen für die Finanzierung der Grundstück- und Gebäudekosten aufgenommen. Gemäss Botschaft zur Sitzerrichtung des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts sowie gestützt auf eine Ermächtigung im Gerichtssitzgesetz erwartet der Bund, dass sich die Standortkantone in angemessener Weise an den Aufbaukosten (Grundstück, Baukosten) beteiligen. Nachdem die Liegenschaften in beiden Sitzstädten bestimmt sind und konkrete Machbarkeitsstudien mit Kostenschätzungen vorliegen, trafen sich am Mittwoch, 15. Oktober 2003, in Bern je eine Vertretung des Bundesrats (Bundesrat Kaspar Villiger, Vorsteher des Eidg. Finanzdepartements EFD und Bundesrätin Ruth Metzler- Arnold, Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements EJPD) mit Regierungsvertretungen beider Kantone ( Kanton St. Gallen: Regierungsrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartements und Regierungsrat Peter Schönenberger, Vorsteher des Finanzdepartements; Kanton Tessin: Luigi Pedrazzini, Consigliere di Stato e Direttore delle Istituzioni) zu einer Verhandlungsrunde über die Kostenbeteiligung. Die Sitzung verlief in einer konstruktiven Atmosphäre, wobei die ersten Vorstellungen über die Angemessenheit einer solchen Kostenbeteiligung vorderhand noch auseinander liegen. Dies betrifft sowohl die Höhe der Beträge als auch Unklarheiten bezüglich Berechnungsgrundlagen sowie Referenzpunkte der Angemessenheit. Im Rahmen der Diskussion konnte jedoch eine gewisse Annäherung der Positionen erreicht werden.
Folgearbeiten noch dieses Jahr
In gemeinsamen Folgearbeiten sollen noch dieses Jahr die Modalitäten der verschiedenen Finanzierungsmodelle, worunter Kauf- und Mietlösungen vertieft geprüft und eine Objektivierung der Berechnungsgrundlagen erarbeitet werden. Während der Kanton Tessin zwei bestehende, ausbaubedürftige Gebäude anbietet, muss in St. Gallen ein Neubau erstellt werden. Die Modalitäten der Aufteilung der Grundstück- und Baukosten zwischen Bund und Sitzkantonen werden in den nächsten Monaten auf Fachebene definiert und anschliessend erneut auf der politischen Ebene bewertet. Der Zeitplan bis zur Inbetriebnahme des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen (2007) und des Bundesstrafgerichts in Bellinzona lässt für die Folgearbeiten genügend Raum, zumal die baulichen und planerischen Arbeiten weitergeführt werden. Das Provisorium in Bellinzona wird wie geplant am 1. April 2004 in Betrieb genommen. Die Kosten für den Betrieb der neuen Gerichte (Bundesverwaltungsgericht: 350 - 450 Arbeitsplätze; Bundesstrafgericht: 60 - 90 Arbeitsplätze) werden vollumfänglich vom Bund getragen.
Im Auftrag der Delegationen: Kommunikation Eidg. Finanzdepartement EFD
Weitere Auskünfte: · Bund: Bernardo Stadelmann, EJPD, Projektleiter Neue Gerichte, 079 777 52 35 / 031 323 77 33 · St. Gallen: Hans-Rudolf Arta, Generalsekretär Justiz- und Polizeidepartement, 071 229 36 00 (17. Oktober 2003, 10.30 bis 15.00 Uhr) · Tessin: Giorgio Battaglioni, Direttore della Divisone della Giustizia del Dipartemento delle Istituzioni, 091 814 32 20
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