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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Finanzkraft der Kantone neu festgelegt

Bern (ots)

05. Nov 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute die
Finanzkraft der Kantone für die Jahre 2004 und 2005 festgesetzt. Die 
Finanzkraft ist das zentrale Element des Finanzausgleichs zwischen 
Bund und Kantonen. Je schwächer die Finanzkraft eines Kantons, um so 
höher fallen die Bundesbeiträge und die Kantonsanteile an 
Bundeseinnahmen aus. Das bestehende Finanzausgleichsregime und der 
damit verbundene Finanzkraftindex werden bis zur Inkraftsetzung der 
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen 
Bund und Kantonen (NFA) beibehalten.
Berücksichtigung der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Kantone
Wie in den vergangenen Jahren berechnet sich der Finanzkraftindex 
aus den vier Masszahlen Volkseinkommen, Steuerkraft, Steuerbelastung 
und Berggebiet. Die beiden ersten Masszahlen bringen die 
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Kantone zum 
Ausdruck und werden mit dem Faktor 1,5 auch stärker gewichtet als 
die anderen zwei Masszahlen. Die Masszahl Steuerbelastung 
berücksichtigt sowohl die steuerliche Leistungsfähigkeit als auch 
die Belastung der Kantone durch die zu erfüllenden Aufgaben. Bei der 
Masszahl Berggebiet werden die Zusatzlasten eines Gebirgskantons 
einkalkuliert.
Finanzkraft 2004/05
Die Finanzkraft 2004/2005 ist im Vergleich zur Finanzkraftperiode 
2002/2003 bei neun Kantonen höher, bei 14 Kantonen tiefer und somit 
bei drei Kantonen (NW, SG und VS) gleich geblieben. Acht Kantone 
weisen eine um 1 bis 3 Punkte abweichende Finanzkraft auf, bei 10 
Kantonen sind es zwischen 4 und 8 Punkten. Bei den verbleibenden 
fünf Kantonen ist die Veränderung mit 9 und mehr Punkten 
beträchtlich. Nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die neu 
berechnete Finanzkraft der Kantone (Schweiz = 100), die Differenz 
zur Vorperiode sowie die Einteilung der Kantone in Gruppen.
Kantone Index 
Finanzstarke Kantone   
Zug 227 (+11) 
Basel-Stadt 166 (-7) 
Zürich 157 (-3) 
Genf 155 (+14) 
Nidwalden 129 (--) 
Mittelstarke Kantone   
Schwyz 117 (+5) 
Basel-Landschaft 116 (-4) 
Aargau 105 (+8) 
Schaffhausen 98 (-9) 
Waadt 95 (+1) 
Tessin 85 (+3) 
Thurgau 80 (-3) 
St. Gallen 80 (--) 
Glarus 77 (-5) S
olothurn 76 (-6) 
Appenzell I.Rh. 66 (+4) 
Graubünden 63 (-14) 
Luzern 63 (-4) 
Appenzell A.Rh. 61 (-2)
Finanzschwache Kantone   
Bern 58 (+1) 
Neuenburg 56 (+1) 
Uri 51 (-13) 
Freiburg 45 (-6) 
Jura 33 (-1) 
Obwalden 30 (-5) 
Wallis 30 (--)
Verschiebungen in den Finanzkraftgruppen
Zwischen den Finanzkraftgruppen ergeben sich zwei Verschiebungen. 
Der Kanton BL steigt in die Gruppe der mittelstarken Kantone ab, und 
der Kanton UR gehört neu wieder zur Gruppe der finanzschwachen 
Kantone.
Die Kantone GE (+14) und ZG (+11) verzeichnen die grössten 
Zunahmen. 
Die deutlichsten Abnahme weisen mit 14 Punkten der Kanton GR, mit 13 
Punkten der Kanton UR und mit 9 Punkten der Kanton SH auf.
Die Abweichungen sind sowohl auf Änderungen bei der Masszahl 
Volkseinkommen als auch bei den Masszahlen Steuerkraft und 
Steuerbelastung zurückzuführen. Die Neuberechnung der beiden 
Masszahlen Steuerkraft und Steuerbelastung hat für bestimmte Kantone 
ebenfalls einen nicht unbedeutenden Einfluss. Bei der Masszahl 
Steuerkraft verzeichnet der Kanton GE mit Abstand die grösste 
Zunahme, gefolgt von den Kantonen Tessin und Schwyz. Betrachtet man 
die restlichen Kantone, stellt man fest, dass 15 Kantone eine 
negative Differenz zur Vorperiode aufweisen. Bei der Masszahl 
Steuerbelastung weisen vor allem die Kantone SZ, GE und TI deutlich 
höhere Werte auf, während diese bei den Kantonen UR, OW und GR 
deutlich gesunken sind.
Finanzielle Auswirkungen für die Kantone
Die Finanzkraft der Kantone findet Anwendung bei den 
Bundesbeiträgen, den Kantonsanteilen an Bundeseinnahmen, beim 
Reingewinn der SNB sowie bei den Kantonsbeiträgen an die AHV und IV. 
Die finanziellen Auswirkungen der neuen Finanzkraft auf die Kantone 
wurden anhand der Zahlungen des Jahres 2002 simuliert. Mit einem 
negativen Saldo von 88 Franken je Einwohner erleidet der Kanton AI 
die grösste Einbusse. Dahinter folgen AG (-79) und TI (-56). Die 
höchsten positiven Saldi ergeben sich bei den Kantonen GR (+288), UR 
(+253), OW (+111) und FR (+100). Für den Bund würde sich bei 
identischem Ausgabeverhalten eine geschätzte Mehrbelastung von etwa 
10 Millionen Franken ergeben.
Zukünftige Änderungen
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung 
zwischen Bund und Kantonen (NFA) wird den Finanzausgleich auf eine 
völlig neue Basis stellen. In diesem Rahmen wird auch der 
Finanzkraftindex einer grundlegenden Reform unterzogen und eine 
Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes mit sich bringen. Die 
Inkraftsetzung der NFA wird frühestens im Jahr 2007 erwartet und 
wird sich somit auf die kommende Finanzkraftperiode 2006/07 
auswirken.
Auskunft: 
Pierre Chardonnens, Eidg. Finanzverwaltung, Tel: (031) 322 60 22 
André Schwaller, Eidg. Finanzverwaltung, Tel: (031) 322 60 89
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
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CH-3003 Bern
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