Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Finanzkraft der Kantone neu festgelegt
Bern (ots)
05. Nov 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute die Finanzkraft der Kantone für die Jahre 2004 und 2005 festgesetzt. Die Finanzkraft ist das zentrale Element des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen. Je schwächer die Finanzkraft eines Kantons, um so höher fallen die Bundesbeiträge und die Kantonsanteile an Bundeseinnahmen aus. Das bestehende Finanzausgleichsregime und der damit verbundene Finanzkraftindex werden bis zur Inkraftsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) beibehalten.
Berücksichtigung der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Kantone
Wie in den vergangenen Jahren berechnet sich der Finanzkraftindex aus den vier Masszahlen Volkseinkommen, Steuerkraft, Steuerbelastung und Berggebiet. Die beiden ersten Masszahlen bringen die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Kantone zum Ausdruck und werden mit dem Faktor 1,5 auch stärker gewichtet als die anderen zwei Masszahlen. Die Masszahl Steuerbelastung berücksichtigt sowohl die steuerliche Leistungsfähigkeit als auch die Belastung der Kantone durch die zu erfüllenden Aufgaben. Bei der Masszahl Berggebiet werden die Zusatzlasten eines Gebirgskantons einkalkuliert.
Finanzkraft 2004/05
Die Finanzkraft 2004/2005 ist im Vergleich zur Finanzkraftperiode 2002/2003 bei neun Kantonen höher, bei 14 Kantonen tiefer und somit bei drei Kantonen (NW, SG und VS) gleich geblieben. Acht Kantone weisen eine um 1 bis 3 Punkte abweichende Finanzkraft auf, bei 10 Kantonen sind es zwischen 4 und 8 Punkten. Bei den verbleibenden fünf Kantonen ist die Veränderung mit 9 und mehr Punkten beträchtlich. Nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die neu berechnete Finanzkraft der Kantone (Schweiz = 100), die Differenz zur Vorperiode sowie die Einteilung der Kantone in Gruppen.
Kantone Index Finanzstarke Kantone Zug 227 (+11) Basel-Stadt 166 (-7) Zürich 157 (-3) Genf 155 (+14) Nidwalden 129 (--) Mittelstarke Kantone Schwyz 117 (+5) Basel-Landschaft 116 (-4) Aargau 105 (+8) Schaffhausen 98 (-9) Waadt 95 (+1) Tessin 85 (+3) Thurgau 80 (-3) St. Gallen 80 (--) Glarus 77 (-5) S olothurn 76 (-6) Appenzell I.Rh. 66 (+4) Graubünden 63 (-14) Luzern 63 (-4) Appenzell A.Rh. 61 (-2)
Finanzschwache Kantone Bern 58 (+1) Neuenburg 56 (+1) Uri 51 (-13) Freiburg 45 (-6) Jura 33 (-1) Obwalden 30 (-5) Wallis 30 (--)
Verschiebungen in den Finanzkraftgruppen
Zwischen den Finanzkraftgruppen ergeben sich zwei Verschiebungen. Der Kanton BL steigt in die Gruppe der mittelstarken Kantone ab, und der Kanton UR gehört neu wieder zur Gruppe der finanzschwachen Kantone.
Die Kantone GE (+14) und ZG (+11) verzeichnen die grössten Zunahmen. Die deutlichsten Abnahme weisen mit 14 Punkten der Kanton GR, mit 13 Punkten der Kanton UR und mit 9 Punkten der Kanton SH auf.
Die Abweichungen sind sowohl auf Änderungen bei der Masszahl Volkseinkommen als auch bei den Masszahlen Steuerkraft und Steuerbelastung zurückzuführen. Die Neuberechnung der beiden Masszahlen Steuerkraft und Steuerbelastung hat für bestimmte Kantone ebenfalls einen nicht unbedeutenden Einfluss. Bei der Masszahl Steuerkraft verzeichnet der Kanton GE mit Abstand die grösste Zunahme, gefolgt von den Kantonen Tessin und Schwyz. Betrachtet man die restlichen Kantone, stellt man fest, dass 15 Kantone eine negative Differenz zur Vorperiode aufweisen. Bei der Masszahl Steuerbelastung weisen vor allem die Kantone SZ, GE und TI deutlich höhere Werte auf, während diese bei den Kantonen UR, OW und GR deutlich gesunken sind.
Finanzielle Auswirkungen für die Kantone
Die Finanzkraft der Kantone findet Anwendung bei den Bundesbeiträgen, den Kantonsanteilen an Bundeseinnahmen, beim Reingewinn der SNB sowie bei den Kantonsbeiträgen an die AHV und IV. Die finanziellen Auswirkungen der neuen Finanzkraft auf die Kantone wurden anhand der Zahlungen des Jahres 2002 simuliert. Mit einem negativen Saldo von 88 Franken je Einwohner erleidet der Kanton AI die grösste Einbusse. Dahinter folgen AG (-79) und TI (-56). Die höchsten positiven Saldi ergeben sich bei den Kantonen GR (+288), UR (+253), OW (+111) und FR (+100). Für den Bund würde sich bei identischem Ausgabeverhalten eine geschätzte Mehrbelastung von etwa 10 Millionen Franken ergeben.
Zukünftige Änderungen
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wird den Finanzausgleich auf eine völlig neue Basis stellen. In diesem Rahmen wird auch der Finanzkraftindex einer grundlegenden Reform unterzogen und eine Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes mit sich bringen. Die Inkraftsetzung der NFA wird frühestens im Jahr 2007 erwartet und wird sich somit auf die kommende Finanzkraftperiode 2006/07 auswirken.
Auskunft: Pierre Chardonnens, Eidg. Finanzverwaltung, Tel: (031) 322 60 22 André Schwaller, Eidg. Finanzverwaltung, Tel: (031) 322 60 89
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