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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Beschaffungsstatistik: Mehr Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen

Bern (ots)

12. Nov 2003 (EFD) Eine aussagekräftige Statistik soll
ausweisen, wieviel Geld der Staat für die Beschaffung von Gütern, 
Dienst- und Bauleistungen ausgibt. Darüber hinaus soll sie in erster 
Linie Aussagen darüber ermöglichen, ob die Ziele des 
Beschaffungsrechts –- Förderung des Wettbewerbs und der Transparenz, 
wirtschaftlicher Einsatz der öffentlichen Mittel sowie 
Gleichbehandlung der Anbieter – - erreicht werden. Dies hält der 
Bundesrat in Beantwortung einer Motion von Nationalrätin Lukrezia 
Meier-Schatz (CVP/SG) fest.
Mit ihrer Motion hatte Lukrezia Meier-Schatz bemängelt, dass die 
aktuelle Beschaffungsstatistik nicht vollständig sei und ungenügend 
Auskunft über die Verteilung der Aufträge in den unterschiedlichen 
Regionen der Schweiz gebe. Auch die Aufträge an Generalunternehmer 
müssten zu diesem Zweck aufgeschlüsselt werden.
Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin, dass die öffentliche 
Beschaffungsstatistik die staatlichen Ausgaben für öffentliche 
Beschaffungen noch vollständiger auszuweisen habe. Er habe darum die 
Aufnahme der entsprechenden Arbeiten bereits veranlasst. Er ruft 
allerdings in Erinnerung, dass seit Mitte der Neunziger Jahre das 
öffentliche Beschaffungswesen nicht mehr als Instrument der 
Regional- und Strukturpolitik eingesetzt werden dürfe. Den Zuschlag 
solle seither das wirtschaftlich günstigste Angebot erhalten.
Die gleichmässige Verteilung der öffentlichen Aufträge über die 
verschiedenen Regionen der Schweiz stehe im Widerspruch zu den 
Zielen des öffentlichen Beschaffungsrechts. Zu diesen Zielen 
gehörten: Transparenz, Gleichbehandlung der Anbieter, Wettbewerb und 
wirtschaftlicher Einsatz der öffentlichen Mittel. Folgerichtig führe 
das Beschaffungsrecht kein Zuschlagskriterium mit dem Inhalt 
„"Zugehörigkeit zu einer bestimmten Region“" auf. Der Bundesrat 
weist zudem darauf hin, dass eine solche Praxis im Widerspruch zu 
den internationalen Übereinkommen über das öffentliche 
Beschaffungswesen (WTO und EU) stehen würde. Auch die 
Wettbewerbsförderung –- eine wichtige Voraussetzung für die 
Gesundheit des Wirtschaftsstandorts Schweiz –- wäre mit einer 
solchen Praxis nicht gewährleistet.
Der Bundesrat macht zudem darauf aufmerksam, dass die Kosten für 
eine flächendeckende regionale Aufschlüsselung der öffentlichen 
Aufträge sehr erheblich ausfallen könnten.
Auskunft: Daniel Lüthi, Bundesamt für Bauten und Logistik, Tel. 031 
325 50 03
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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