Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Beschaffungsstatistik: Mehr Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen
Bern (ots)
12. Nov 2003 (EFD) Eine aussagekräftige Statistik soll ausweisen, wieviel Geld der Staat für die Beschaffung von Gütern, Dienst- und Bauleistungen ausgibt. Darüber hinaus soll sie in erster Linie Aussagen darüber ermöglichen, ob die Ziele des Beschaffungsrechts - Förderung des Wettbewerbs und der Transparenz, wirtschaftlicher Einsatz der öffentlichen Mittel sowie Gleichbehandlung der Anbieter - erreicht werden. Dies hält der Bundesrat in Beantwortung einer Motion von Nationalrätin Lukrezia Meier-Schatz (CVP/SG) fest.
Mit ihrer Motion hatte Lukrezia Meier-Schatz bemängelt, dass die aktuelle Beschaffungsstatistik nicht vollständig sei und ungenügend Auskunft über die Verteilung der Aufträge in den unterschiedlichen Regionen der Schweiz gebe. Auch die Aufträge an Generalunternehmer müssten zu diesem Zweck aufgeschlüsselt werden.
Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin, dass die öffentliche Beschaffungsstatistik die staatlichen Ausgaben für öffentliche Beschaffungen noch vollständiger auszuweisen habe. Er habe darum die Aufnahme der entsprechenden Arbeiten bereits veranlasst. Er ruft allerdings in Erinnerung, dass seit Mitte der Neunziger Jahre das öffentliche Beschaffungswesen nicht mehr als Instrument der Regional- und Strukturpolitik eingesetzt werden dürfe. Den Zuschlag solle seither das wirtschaftlich günstigste Angebot erhalten.
Die gleichmässige Verteilung der öffentlichen Aufträge über die verschiedenen Regionen der Schweiz stehe im Widerspruch zu den Zielen des öffentlichen Beschaffungsrechts. Zu diesen Zielen gehörten: Transparenz, Gleichbehandlung der Anbieter, Wettbewerb und wirtschaftlicher Einsatz der öffentlichen Mittel. Folgerichtig führe das Beschaffungsrecht kein Zuschlagskriterium mit dem Inhalt "Zugehörigkeit zu einer bestimmten Region" auf. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass eine solche Praxis im Widerspruch zu den internationalen Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (WTO und EU) stehen würde. Auch die Wettbewerbsförderung - eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit des Wirtschaftsstandorts Schweiz - wäre mit einer solchen Praxis nicht gewährleistet.
Der Bundesrat macht zudem darauf aufmerksam, dass die Kosten für eine flächendeckende regionale Aufschlüsselung der öffentlichen Aufträge sehr erheblich ausfallen könnten.
Auskunft: Daniel Lüthi, Bundesamt für Bauten und Logistik, Tel. 031 325 50 03
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