Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Besserstellung der Grenzgänger geplant
Bern (ots)
05. Dez 2003 (EFD) Grenzgänger können ihre Ansprüche aus der kollektiven Krankentaggeldversicherung ihres schweizerischen Arbeitgebers nicht am Gericht an ihrem ausländischen Wohnsitz einklagen. Nationalrat Meinrado Robbiani (CVP/TI) hatte darum per Motion eine Besserstellung verlangt. Diese bedürfe staatsvertraglicher Regelung, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort, eine solche sei im Rahmen der Anpassung des sogenannten Lugano-Übereinkommens geplant. Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Robbiani hatte die Rechtsstellung des Arbeitnehmers mit Wohnsitz im Ausland bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der kollektiven Krankentaggeldversicherung seines schweizerischen Arbeitgebers kritisiert. Anders als die Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz könne er diese Ansprüche nicht an seinem Wohnsitz einklagen; er müsse dies am Sitz seiner Arbeitgeberfirma oder der Versicherungsunternehmung tun. Daran ändert auch das in Kraft gesetzte Freizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der Europäischen Gemeinschaft nichts: Dieses decke nur die soziale Krankenversicherung, nicht aber die private Krankenzusatzversicherung ab.
Lösung durch das Lugano-Übereinkommen
Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, dass die vom Motionär angestrebte Besserstellung der Grenzgänger im Bereich der privaten Krankenzusatzversicherung staatsvertraglicher Regelung bedürfe. Die sogenannten "Bilateralen II" würden auch die Privatversicherung einschliessen und bis zu einem gewissen Grade auch Grenzgänger- Probleme lösen. Die Gerichtsstandsregelung sei jedoch insbesondere Gegenstand des Lugano-Übereinkommens . Dieses sehe zurzeit tatsächlich nur den Wohnsitzgerichtsstand des Versicherungsnehmers, nicht aber den des Versicherten, vor. Das Lugano-Übereinkommen sei in Revision und werde voraussichtlich diesen Gerichtsstand zusätzlich einführen. Da die Schweiz bereits zu den Unterzeichnerstaaten des Lugano-Übereinkommens gehöre, dürfte somit auch die Rechtsstellung der Grenzgänger in absehbarer Zeit verbessert werden.
Auskunft: Kurt Schneiter, Bundesamt für Privatversicherungen, Tel. 031 322 79 08
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